BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Ob der unmittelbare Zusammenhang gegeben sein muss, wird da sicher vor Gericht entschieden werden und da sehe ich den Versicherungsnehmer klar im Nachteil.

    Da die Betriebserlaubnis erloschen wäre in dem Fall, ist da schonmal Tür und Tor weit offen.

    Ich werd das ganze mit zwei ausgewählten Tunern zusammen besprechen und dann sehen wie weit man kommt.

    Eine Vmax Anhebung halte ich beim 340 gar nicht mal für so sinnvoll. Die Kiste fühlt sich bei 250 schon nicht mehr so an, als sollte man unbedingt noch schneller fahren.

    Für solche Geschichten hab ich Zugang zu nem 911er und kann daher auch aus Erfahrung sagen, dass alles um 300 wenig mit Spaß oder sonstigem zu tun hat.

    Das Risiko ist mir da schon lange viel zu hoch, die Strecken auf denen man sinnvoll über 250 fahren kann, füllen nicht mal eine Hand. Der Verbrauch macht dann ohnehin schnell n Strich durch die Rechnung, vor allem bei dem kleinen Tank vom Pfirsich.

  • Hab ja die Performance bremse, aber weiß worauf du rauswillst.

    Wenn bei nem Unfall festgestellt wird, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, wirds ganz schnell ganz übel.

    Und die Bremse ist bis zu welcher Leistung „zugelassen“ bzw ausreichend? 360ps? 400ps? 450ps?


    Ich hab schon einige (mehrstündige) Unfallaufnahmen begleitet. Inkl Gutachter, Straßensperrung / Vermessung, Sicherstellung der Fahrzeuge und selbst der Staatsanwalt war manchmal mit da. Dass da einer seinen Diagnosestecker auspackt und die DME ausliest habe ich noch nie erlebt / gehört.


    Wenn du der Meinung bist vor Gericht wird eh alles angezweifelt und zerlegt dann frage ich mich warum du dich auf ne Wischi Waschi Eintragung verlassen willst die aus nem Gutachten (MPPSK), ner ABE (HJS DP) und viel Kreativität / goodwill des Prüfers (KFO) zusammengebastelt wurde.

  • Nur mal so die Frage eines Laien:


    Wieso sollte die Zulassung der Bremse an die Leitung gekoppelt sein? Nach meinem bescheidenen physikalischen Verständnis ist eine Kfz-Bremse dazu da, eine bestimmte Masse aus einer bestimmten Geschwindigkeit zu verzögern. Da spielt die Leistung des Kfz doch eigentlich keine Rolle, wenn Masse und Vmax bekannt sind. Spannend wird es doch erst bei einer Anhebung der Vmax.

  • Abhängig von Deiner Motorleistung kannst Du unterschiedlich schnell die kinetische Energie erzeugen, die mit der Bremse in thermische Energie umgewandelt werden soll.


    Abhängig von Deiner Motorleistung hat die Bremse unterschiedlich lange Zeit die vorhandene/gespeicherte Thermische Energie abzugeben.

  • Abhängig von Deiner Motorleistung kannst Du unterschiedlich schnell die kinetische Energie erzeugen, die mit der Bremse in thermische Energie umgewandelt werden soll.


    Abhängig von Deiner Motorleistung hat die Bremse unterschiedlich lange Zeit die vorhandene/gespeicherte Thermische Energie abzugeben.

    Stimmt so natürlich, ist aber ziemlich weit hergeholt.


    Bubu wer sagt was von wisch waschi?

    Zum eine ist die KFO absolut safe, gibt nur wenige Tuner die sowas können, zwei davon hab ich an der Hand.

    Die anderen Gutachten die du nennst sind nur die Grundlage für eine Einzelabnahme...

    Gefälligkeitsgutachten suche ich nicht, das läuft entweder ganz oder gar nicht.

    Wenn das dann wieder angefochten wird, ist das net mein Problem, ich habe meine Sorgfaltspflicht dann wahrgenommen.


    Wie wahrscheinlich es ist, dass jemand die DME kontrolliert kann ich offensichtlich weniger einschätzen als du. Aber Versicherungen sind ja dazu da, unwahrscheinliche Fälle abzudecken...

  • Stimmt so natürlich, ist aber ziemlich weit hergeholt.

    Eigentlich nicht, ist eine grundsätzliche Anforderung des Automobilherstellers an die Bremsanlage bzgl. deren Auslegung: das Fahrzeug muss 10x hintereinander auf 90% Vmax beschleunigen können und anschließend mit einer Gefahrenbremsung verzögern können. Auch bei der 10. Bremsung muss das Fahrzeug noch sicher verzögern, die Bremsflüssigkeit darf nicht zu warm geworden sein und es muss auch noch eine Restmenge Bremsbelagmasse auf dem Belag vorhanden sein.


    Die kritischen Faktoren sind hier vor allem die Motorleistung und die Vmax. Je mehr Motorleistung, desto weniger Zeit hat die Bremsanlage zwischen den Gefahrenbremsungen fürs Abkühlen. Je mehr Vmax desto höher die zu mitigierende Energie, da V hoch 3 in die Berechnung eingeht.


    Alle unsere Serienbremsen, die wir im Fahrzeug haben, haben diese Tests locker bestanden, halt mit der Serienmotorleistung und der eingetragenen Vmax!

  • und die Beschleunigung muss mit maximal abrufbarer Leistung passieren?

    Würde mich an der Stelle ja nicht wundern, wenn das ähnlich der Verbrauchsnessung läuft...

    Ist aber definitiv interessant, gibt's dazu ne Quelle zum weiterlesen?

  • und die Beschleunigung muss mit maximal abrufbarer Leistung passieren?

    Den Gedankengang hatte ich auch, ABER: In der Regel sind Vmax und Leistung bis zur Begrenzung der Vmax miteinander verknüpft. Daher dürfte es, wenn es nur darauf ankommt, das Fahrzeug aufeinanderfolgend aus 90% Vmax abzubremsen nicht mehr so ganz auf die Leistung ankommen, wenn Vmax ohnehin auf 250 km/h begrenzt ist. Spannend wäre dann auch zu wissen, wie es bei Serienleistung und nachträglich offener Vmax aussieht, wenn die dann über 250 km/h gehen würde.


    Aber wir schweifen vom eigentlichen Inhalt des Threads ab...


  • Oh doch, das ist dann dein Problem ;)


    Mal rein aus Interesse - wer sollen die zwei denn sein?