BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Es gibt zumindest keinen hierin begründeten Zwang, ein Update einzuspielen, also keine Rückrufaktion für's MPPSK o.Ä. Kann höchstens unpraktisch werden, wenn aus einem anderen Grund ein Update erforderlich ist und dann einmal komplett drübergebügelt wird.


    Ich hatte bis gestern Mittag auch einen uralten Softwarestand (15-11) auf dem Auto, trotz offizieller codierrelevanter Nachrüstungen, da hat niemand von sich aus nach gekräht. Im Gegenteil, es wurde immer abgewiegelt, da es keinen Anlass gab.
    Das gestrige Update auf 20-07 war der Versuch, einen sporadischen Fehler wegzubekommen, ob's "nötig" war wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Die "Nebenwirkungen", u.A. auch Sound kamen vorher zur Sprache (neben meinen eigenen Nachrüstungen, die ich natürlich nicht zurückgebaut hatte :whistling: ). Mir war's mangels Betroffenheit egal. Aber immer gut wenn jemand weiß was er da macht und nicht nur blind Knöpfchen drückt, da kann man vorher über sowas sprechen und guckt nicht hinterher blöd. Je nach Werkstatt-Mentalität am besten einfach um Rücksprache vor Software-Maßnahmen bitten bzw. auf dem Auftrag vermerken lassen.

  • Ich dachte eigentlich, dass Fahrzeuge, die vor Erlass der neuen Lärmbestimmungen zugelassen wurden, auch mit eingetragener Klappenanlage, nicht betroffen sind und nicht rückgebaut werden müssen.
    Warum macht BMW dann per Software das MPPSK leiser? Kann ich das Softwareupdate verweigern?
    Es wäre schade, über 3k€ investiert zu haben, um dann erst wieder gedämpft unterwegs zu sein.


    Was sind Eure Erfahrungen nach dem letzten Servicetermin?

    Ich habe seit Frühjahr das MPPSK und eine 20er Software und fahre wie schon zuvor immer im Sportmodus (Fahrzeug ist unerträglich im Comfortmodus), allerdings über AK-Motion Display überwiegend mit geschlossenen Klappen.
    Mit geschlossenen Klappen ist es im Stadtgebiet bereits etwas auffällig aber nicht zu laut, mit offen Klappen ist es abartig laut und vor allem im Stadtgebiet eigentlich verantwortungslos, außerdem trotz Eintragung verboten.
    Also die Software kann prinzipiell nicht die durchgängige Anlage leise machen, aber halt Fehlzündungen, Burbles und dgl. reduzieren.
    Ich kann mich aber auch darüber nicht beschweren. :)

  • Ich dachte eigentlich, dass Fahrzeuge, die vor Erlass der neuen Lärmbestimmungen zugelassen wurden, auch mit eingetragener Klappenanlage, nicht betroffen sind und nicht rückgebaut werden müssen.
    Warum macht BMW dann per Software das MPPSK leiser? Kann ich das Softwareupdate verweigern?
    Es wäre schade, über 3k€ investiert zu haben, um dann erst wieder gedämpft unterwegs zu sein.


    Was sind Eure Erfahrungen nach dem letzten Servicetermin?

    Trotz der Zulassung der AGA beschlagnahmt die Verkehrsabteilung der Polizei in Hamburg reihenweise Fzg die zu laut sind, nicht nur Bmw‘s und dies war mit einer Reihe der Kundenbeschwerden der eingezogenen Fzg so dass BMW und Co handeln musste und die Klappensteuerung der Großvolumigen Modelle überarbeitet hat, da der Umweltminister 2018 schon gefordert hat, dass die Klappenalagen das Fzg nicht übermäßig lauter machen darf

  • Ich habe seit Frühjahr das MPPSK und eine 20er Software und fahre wie schon zuvor immer im Sportmodus (Fahrzeug ist unerträglich im Comfortmodus), allerdings über AK-Motion Display überwiegend mit geschlossenen Klappen.Mit geschlossenen Klappen ist es im Stadtgebiet bereits etwas auffällig aber nicht zu laut, mit offen Klappen ist es abartig laut und vor allem im Stadtgebiet eigentlich verantwortungslos, außerdem trotz Eintragung verboten.
    Also die Software kann prinzipiell nicht die durchgängige Anlage leise machen, aber halt Fehlzündungen, Burbles und dgl. reduzieren.
    Ich kann mich aber auch darüber nicht beschweren. :)


    @correcta_mundo : Was meinst genau mit unerträglich in Comfort?

  • Wobei dazu nicht nur die Hersteller, sondern auch zu einem guten Teil die Fahrer verantwortlich sind. Auch wenn die Lautstärke im gesetzlichen Rahmen ist, ist es dennoch unnötige Lärmbelästigung, den Wagen an jeder Ampel bis in den Begrenzer zu drehen und dann bei 6000 Touren in der 30er Zone (programmierte) Fehlzündungen zu provozieren. Es ist auch nicht erlaubt, grundlos zu hupen, nur weil die Fanfare die 105dB einhält.


    Nachprüfung beim TÜV oder gar Beschlagnahmung sind zu einem gewissen Teil auch Erziehungsmaßnahmen (was nicht heißen soll, dass nicht auch genügend unzulässige Umbauten unterwegs sind, wo es berechtigt ist)

  • Top, Danke für deine Antwort! Ich habs jetzt auf der Autobahn mit den 18 Zoll Winterreifen gemerkt. Ab 180km/h mit Kurven fährt es sich in Sport auch besser. Im Sommer auf 19 Zoll hab ich nur ab und zu auf Landstraßen Sport reingehauen. Kann die Klappe nicht extra steuern, deshalb achte ich auch darauf nicht Knallgas aus Ortschaften etc. rauszubeschleunigen.

  • mit offen Klappen ist es abartig laut und vor allem im Stadtgebiet eigentlich verantwortungslos, außerdem trotz Eintragung verboten.

    Naja, irgendwer hat sich hier (im Thread) mal die Mühe gemacht, die Lautstärke mit geöffneter Klappe zu messen. Soweit ich mich erinnere, kam er genau bei 90dBa raus, was auch im Fahrzeugschein steht. Wenn man das natürlich noch mit einer Downpipe kombiniert, sieht die Geschichte wieder anders aus.