BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Es wurde hier schonmal angesprochen, bei den meisten hier ist die Versicherung nicht teurer geworden wegen den 360PS, so hab ich das in Erinnerung, korrekt?


    Dann nochmals, weil es teils unterschiedliche Aussagen gab, habt ihr wegen dem MPPSK die Fahrzeugpapiere neu ausstellen lassen? Dort stehen ja noch die alten PS drin, das müsste korrigiert werden, oder reicht das TÜV Gutachten?

  • Es wurde hier schonmal angesprochen, bei den meisten hier ist die Versicherung nicht teurer geworden wegen den 360PS, so hab ich das in Erinnerung, korrekt?


    Dann nochmals, weil es teils unterschiedliche Aussagen gab, habt ihr wegen dem MPPSK die Fahrzeugpapiere neu ausstellen lassen? Dort stehen ja noch die alten PS drin, das müsste korrigiert werden, oder reicht das TÜV Gutachten?

    Fahrzeugbrief und -Schein müssen berichtigt werden.

  • Es wurde hier schonmal angesprochen, bei den meisten hier ist die Versicherung nicht teurer geworden wegen den 360PS, so hab ich das in Erinnerung, korrekt?


    Dann nochmals, weil es teils unterschiedliche Aussagen gab, habt ihr wegen dem MPPSK die Fahrzeugpapiere neu ausstellen lassen? Dort stehen ja noch die alten PS drin, das müsste korrigiert werden, oder reicht das TÜV Gutachten?

    Die Versicherungen handhaben das generell unterschiedlich.
    Für die ADAC Autoversicherung gesprochen, haben die eine Obergrenze von 10%, die ohne Aufpreis mitversichert ist. Andere Versicherungen wollten in meinem Fall hingegen bis zu 150€ mehr (was ca. 15-20% Aufschlag bedeutet).


    Fahrzeugpapiere incl. -brief müssen unverzüglich korrigiert werden!

  • Ich hatte mir zu dem Thema gemerkt, dass es auch stark davon abhängt, welche Frage man der Versicherung stellt ... ich bezahle bei der HUK24 keinen Aufpreis, ich weiß aber aus den Diskussionen, dass andere für das MPPSK dort Aufpreis zahlen.

  • Hi, bin eigentlich stiller Mitleser. Zum Thema Fahrzeugpapiere ändern hab ich jetzt aber doch ein paar Fragen.
    Ich habe mit einem BMW Händler gesprochen der das Kit noch verbaut und der sagte der TÜV ändert die ZLB1/Fahrzeugschein bzw. es wird noch was ergänzt und fertig. Auch nach mehrmals nachaken, ob man die ZLB2/Brief für die Änderung nicht benötigt, da in meinem Fall bei der Bank und erst angefordert werden müsste wurde verneint, weil man bei einer Kontrolle ja sowieso nur den Schein dabei hat.
    Also nur zu Sicherheit und Klarheit. Nach der Änderung muss ich auf alle Fälle den Brief zur Zulassung schicken lassen und die Leistungssteigerung eintragen lassen?

  • Der TÜV ändert generell erstmal gar nichts. Der bescheinigt dir lediglich die Zulässigkeit des Umbaus und dokumentiert die notwendigen Änderungen an den Fahrzeugpapieren.
    Zur Abnahme musst du entsprechend nur - wie üblich - Teil I mitbringen.
    In Teil II steht ja nichts für den Prüfer relevantes drin, was nicht auch in Teil I steht, ggf. sogar weniger wenn nur Teil I nachträglich geändert wurde (das geht, siehe unten).


    Die Papiere musst du selbst (oder über einen Dienstleister) hinterher anhand der Unterlagen vom TÜV bei der örtlichen Zulassungsstelle korrigieren lassen. Dort benötigst du dann in diesem Fall beide Dokumente.
    Ich zitiere mal deren Internetauftritt (ist soweit ich weiß aber überregional einheitlich):

    Hervorhebung von mir. Da hier ganz offensichtlich die Nennleistung geändert wird...

  • Hi,


    ich hab gard bei mir nachgeschaut, die ZB II wurde von der KFZ Zulassungsstelle der Stadt München nicht geändert. In meinem Fall lag beim Einbau auch noch keine ZB I vor, das Fahrzeug wurde erst nach Umbau und Abnahme zugelassen. Auf der Abnahmebestätigung des TÜV steht zwar, daß die ZB II Felder P.2/P.4 entsprechende gestrichen werden müssen, im Stempel der LH München ist gedoch die Zeile "ZB II ____________ zugeteilt" gestrichen. D.h. ich würde mal vorsichtig bei der für mich zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen, ob die die ZB II brauchen, wenn die nicht geändert wird oder ob allgemein die ZB II vorgelegt werden muß, weil ja eine neue ZB I ausgestellt wird.

  • Brief und Schein müssen geändert werden. Das ist Fakt! :)

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  • Hallöchen


    kann ich auch so bestätigen. Brief und Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) müssen bei der Zulassungsstelle vorliegen.



    Grüße
    Andreas