Natürlich führt eine Modifikation am individuellen Fahrzeug die eine Verschlechterung des Abgasverhaltens zur Folge hat - und das hat sie - zur Stilllegung und kann eine Steuernachforderung nach sich ziehen, abhängig welche Schadstoffklasse nach der Veränderung noch erreicht wird.
Halte ich für quatsch, denn Hybride haben ständig das Problem eines zu kalten Kats und stoßen permanent zuviele Schadstoffe aus. Es geht um den Schadstoffaussoß unter Prüfbedingungen. Die Steuer berücksichtigt ja auch nicht Hochsommer und sibirischen Winter, nicht Sportfahrer und Spritsparweltmeister sondern einen Wert der nach genormten Zyklus ermittelt wurde. Wenn ursprünglich zu dem Zeitpunkt wo das Gutachten erstellt wurde die Klappe beim Kaltlauf zu war, darf sie es auch anschließend sein. Abgesehen davon heizt der Kat schneller bei Rückstau in der AGA, also bei geschlossener Klappe auf. Haben die normalen 40i das gleiche Problem?