BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • @ihno


    Kombi aus MPPSK Software und Serien AGA wäre ich vorsichtig. Die MPPSK Anlage hat einen größeren Durchmesser und nicht umsomst werden ab einer bestimmten Drehzahl auch in Comfort die Klappen geöffnet um maximalen Durchfluss zu gewährleisten.

  • @ihno


    Kombi aus MPPSK Software und Serien AGA wäre ich vorsichtig. Die MPPSK Anlage hat einen größeren Durchmesser und nicht umsomst werden ab einer bestimmten Drehzahl auch in Comfort die Klappen geöffnet um maximalen Durchfluss zu gewährleisten.

    Ja, da gebe ich dir Recht! Ich bin auch zufrieden so und generell kein Freund unvorsichtiger technischer Änderungen :). Hatte nur anfangs mit dem Gedanken gespielt und hätte das dann natürlich ersteinmal (zulassungs-)technisch prüfen lassen.


    Ein Bild für die korrekte Schallmessung im Stand habe ich mal beigefügt, sollte hier tatsächlich jemand messen wollen. (Quelle ist die EU-verordnung 540/2014)

  • Hinzu kommt:
    An jedem Messpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen. Der bei jeder der drei Messungen
    abgelesene höchste A-bewertete Schalldruckpegel ist festzuhalten.


    Wenn sie dich irgendwo anhalten bist du dort ne Stunde beschäftig, bis die Herren ihre Messung absolviert haben...

  • korrekt. Und die erforderliche Drehzahl (bei uns 3750 u/min) darf für 1 sek nicht um mehr als 3% (sprich 12,5 u/min) abweichen. Das muss auch erstmal klappen :whistling:

  • @ihno


    Die MPPSK Anlage hat einen größeren Durchmesser und nicht umsomst werden ab einer bestimmten Drehzahl auch in Comfort die Klappen geöffnet um maximalen Durchfluss zu gewährleisten.

    Falsch ;) 80mm haben beide Anlagen.


    Ich behaupte auf einem Flowbench geht die MPPSK Anlage auch mit geschlossenen Klappen ohne Probleme.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Wenn ich es richtig in Kopf habe, dann zählt gesetzlich nur das Fahrtgeräusch... Aber das Überprüf ich nochmal.


    Fahrtgeräusch ist deutlich schwerer zu messen, da im Umfeld von 25m(oder sogar 50) kein reflektierendes Hindernis sein darf. In der Stadt gibts das eigentlich nirgends - selbst große Parkplätze haben oft Laternen...

  • Wenn ich es richtig in Kopf habe, dann zählt gesetzlich nur das Fahrtgeräusch... Aber das Überprüf ich nochmal.


    Fahrtgeräusch ist deutlich schwerer zu messen, da im Umfeld von 25m(oder sogar 50) kein reflektierendes Hindernis sein darf. In der Stadt gibts das eigentlich nirgends - selbst große Parkplätze haben oft Laternen...


    Das stimmt. Aber die wird dann durchgeführt, wenn das Standgeräusch zu laut ausfällt und dein Auto einer technischen Überprüfung vorgeführt werden muss. So verstehe ich die bisherigen Fälle bzw den Weg der Beweisführung zumindest.

  • Laut Gutachten ist es die ECE-R51.02 und das was ich jetzt so dazu durchgelesen habe beschreibt sowohl im Stand als auch im Fahrbetrieb. So wie das zu machen ist kann das aber niemals regelkonform bei ner normalen Kontrolle festgestellt werden.


    Ist wohl also so wie viele Andere es schon beschrieben haben: es gibt einen "Verdacht" und daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und zu Überprüfung vorgeführt. Dabei wird nichts festgestellt sprich alles OK. Den Zeitaufwand etc. pp. trägt der Fahrer auf seine Kosten...


    Es steht ja auch nirgends im Gutachten ,dass man nicht in Sport durch die Innenstadt fahren darf. Was aber sehr wohl dann greift ist die Vermeidung unnötigen Lärms.

    Einmal editiert, zuletzt von Eismann ()

  • Laut Gutachten ist es die ECE-R51.02 und das was ich jetzt so dazu durchgelesen habe beschreibt sowohl im Stand als auch im Fahrbetrieb. So wie das zu machen ist kann das aber niemals regelkonform bei ner normalen Kontrolle festgestellt werden.


    Ist wohl also so wie viele Andere es schon beschrieben haben: es gibt einen "Verdacht" und daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und zu Überprüfung vorgeführt. Dabei wird nichts festgestellt sprich alles OK. Den Zeitaufwand etc. pp. trägt der Fahrer auf seine Kosten...


    Es steht ja auch nirgends im Gutachten ,dass man nicht in Sport durch die Innenstadt fahren darf. Was aber sehr wohl dann greift ist die Vermeidung unnötigen Lärms.

    Genau. Wird dabei nichts festgestellt, trägt die Kosten das Land. Den Ausfall des Fahrzeugs etc hat man natürlich trotzdem.

  • Messgerät und Stativ sind gekommen.


    Standmessung ist ja relativ einfach. Folgende Messungen werde ich (sobald die Sonne rauskommt) heut oder morgen durchführen:
    - db(A) bei Leerlauf
    - db(A) bei 3750 U/min (=> Laut Fahrzeugschein)
    - Maximale db(A)
    Jeweils mehrere Messungen sowohl mit Klappe auf/zu.



    Fürs Fahrtgeräusch bräucht ich noch ne geeignete Testskizze, wie man das ganze Durchführen kann. Geeignete Teststrecke hab ich schon gefunden.