BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Allerdings, was hat denn das mit der Abnahme und TüV auf sich? Mir haben bisher alle mitgeteilt, dass man einfach mit den Papieren eintragen lässt - und fertig.

    So wurde es mir von BMW Austria auch mitgeteilt - letzte Woche wurde das aber von der Landes-Prüfstelle abgelehnt. Ich habe dort in 3 Wochen einen Termin zur technischen Abnahme. Sie wollen nicht nur die korrekte Montage, sondern auch eine Geräuschmessung durchführen.
    Jetzt habe ich aber eine Teilegutachten von BMW (ausgestellt von TÜV Süd), in dem bescheinigt wird, dass sich weder Geräuschpegel, Emissionen, und Vmax ändern, sowie eine Bestätigung der BMW Niederlassung für korrekten Einbau.


    Bin gespannt, was passiert, wenn die Prüfstelle das MPPSK nicht abnimmt (v.a. Lärmpegel macht mich nervös). Dann habe ich zwei sich wiedersprechende Gutachten.


    Mein Fahrzeug verliert dann die Betriebserlaubnis und ich habe 3000 EUR in den Sand gesetzt.

  • So wurde es mir von BMW Austria auch mitgeteilt - letzte Woche wurde das aber von der Landes-Prüfstelle abgelehnt. Ich habe dort in 3 Wochen einen Termin zur technischen Abnahme. Sie wollen nicht nur die korrekte Montage, sondern auch eine Geräuschmessung durchführen.Jetzt habe ich aber eine Teilegutachten von BMW (ausgestellt von TÜV Süd), in dem bescheinigt wird, dass sich weder Geräuschpegel, Emissionen, und Vmax ändern, sowie eine Bestätigung der BMW Niederlassung für korrekten Einbau.


    Bin gespannt, was passiert, wenn die Prüfstelle das MPPSK nicht abnimmt (v.a. Lärmpegel macht mich nervös). Dann habe ich zwei sich wiedersprechende Gutachten.


    Mein Fahrzeug verliert dann die Betriebserlaubnis und ich habe 3000 EUR in den Sand gesetzt.

    Dürfte da nicht sowas wie eine Sachmängelhaftung von BMW greifen? Bzgl der Lärmemmissionen müsste es wie mit allem anderen sein. Verspricht die Ware etwas Falsches, geht sie zurück. Ich habe anfangs mit dem Gedanken gespielt, mein MPPSK mit der Serien-AGA zu kombinieren, ggf wäre das auch eine Option?


    Hat jemand sein/ihr MPPSK dezibelseitig mal ordnungsgemäß gemessen?

  • MPPSK Software & Serien AGA hat generell gar kein TÜV, das geht nur in Kombination...


    Unter den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Testverfahren hält das MPPSK die Lärmpegel ein. Somit legal & zulässig.


    Selbst mit einer Downpipe (die auch legal ist und die Lautstärke nochmal erheblich anhebt) und Klappe zu werden die Grenzwerte noch eingehalten... Also MPPSK ohne Downpipe ist ungefährlich.


    Aber:
    Der Gutachter bei uns in der Stand lehnt pauschal alles rund um Auspuff ab “Das Geknalle unterstützen wir hier nicht“...


    Verstehe die Problematik. Die liegt aber wohl eher in den “Exekutiven“, “Judikativ“ ist ja alles korrekt.

  • Der Gutachter bei uns in der Stand lehnt pauschal alles rund um Auspuff ab “Das Geknalle unterstützen wir hier nicht“...

    Wenn das MPPSK alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann dann wirklich ein Prüfer seine persönliche Meinung (bzw die seines Amtes) zur Ablehnung des Eintrags verwenden? Gesetze sind doch dazu da, Rechtssicherheit für alle Beteiligten (auch für uns Konsumenten) herzustellen.
    Da müsste man ja Einspruch erheben können?
    Wenn jetzt mein Eintrag von der persönlichen Rechtsauslegung oder Tagesstimmung des Prüfers abhängt, werde ich ja richtig nervös für meinen Abnahmetermin.

  • Habe vergessen zu erwähnen, dass unser Gutachter selbstständig ist & daher Begutachtungen ohne Angabe von Gründen ablehnen darf. (Also nicht dem Fahrzeug die Zulassung verwehren, sondern die ganze Begutachtung gar nicht erst durchführen).


    Wenn ich mich nicht irre, dann sind TÜV & Dekra gesetzlich zur Begutachtung verpflichtet.


    Aber bei vielen Dingen gibt es einen Ermessensspielraum für den Gutachter. Bei der Lärmemission gibt es ein gesetzlich bindendes Verfahren (Fahrgeräuschmessung). Ich zweifel sehr stark an, ob das überhaupt (& dann noch korrekt) von allen(!) TÜVlern überprüft wird. Schließlich sagt ja das Teilegutachten aus, dass alles bereits ordnungsgemäß und legal überprüft wurde ..


    Bin aber kein Rechtsexperte. ^^

  • einfach zu einem anderen Prüfer fahren?!

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:

  • einfach zu einem anderen Prüfer fahren?!

    In Österreich muss die zuständige Landesprüfstelle die Änderung abnehmen. In Wien gibt es nur eine, Prüfstellen in anderen Bundesländern dürfen nur im jeweiligen Bundesland gemeldete Fahrzeuge prüfen.


    In Deutschland vielleicht anders geregelt, aber bei uns gibt es kein Entrinnen. Ich könnte höchstens ein Zweitgutachten direkt beim TÜV machen lassen und als Grundlage für den Einspruch verwenden - eintragen darf es die Zulassungsstelle auf Basis eines positiven TÜV Gutachtens aber auch nicht.