Meinem Verständnis nach nein, da: "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, welche die nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht berücksichtigen, sind zukünftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen." (Quelle: http://www.spiegel.de/media/media-42728.pdf)
Falls Änderung eingetragen (also bsp. MPPSK), dann keine Änderung. Wer weiss, vielleicht wird's ja irgendwann wertsteigerend.