...ich glaube wir lassen es dabei, wie der Gesetzgeber das sieht werden wir möglicherweise bald sehen, meine Interpretation dazu habe ich kundgetan, die ist aber natürlich nicht verbindlich bzw. maßgebend.
Im Sinne der Gesetzgebung ist ein Umgehen der definierten Grenzwerte und Erhöhen der Fahrzeugmaximallautstärke durch eine technische Einrichtung sicherlich nicht.
Falsch.
Die Grenzwerte werden im Rahmen der Gesetzgebung ohne Kompromisse eingehalten. Da wird nichts UMGANGEN. Wie kann ich etwas umgehen was schlicht nicht existiert?
Wenn der Gesetzgebungsrahmen entweder veraltet ist (weil es damals noch keine Klappenauspuffe gab) oder unvollständig ist (aus was für Gründen auch immer), dann ist es absolut legal dieses zu nutzen.
Der Gesetzgeber hat ja bekanntlich bereits reagiert - hier greift aber nun der Bestandsschutz der bereits homologierten Anlagen bzw. Autos.
Bitte beende jetzt diese unsägliche Diskussion. Wenn du deine Ghetto-Misfires haben möchtest dann kauf dir ein älteres Auto was MPPSK bereits hat oder kauf dir was anderes als BMW - aber das MPPSK hat mehr verdient als diesen Kindergarten.
Grüße
Sven