!!!!!!!!
...und schon werden aus 20m 10m
...und es kommen zig nachfolgende Anpassungen zur Ur-Richtlinie dazu! Wenn dann bitte richtig!!
"... Geräuschemissionen von Fahrzeugen mit vier Rädern sind Gegenstand der Richtlinie des Rates 70/157/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen3, geändert durch die Richtlinien 73/350/EWG, 77/212/EWG, 81/334/EWG, 84/372/EWG, 84/424/EWG, 87/354/EWG, 89/491/EWG, 92/97/EWG, 96/20/EG, 99/101/EG,..."
...aktuell sollte es noch die ECE R51.02 mit Anhang 5 sein, wo mittlerweile u.A. auch die Fahrzeugleistung bei PKWs Berücksichtigung fand.
Die Frage bleibt was "der lauteste Wert" der Messung des Fahrzeugs bedeutet bzw. wie dieser zu interpretieren ist. Im "Schwarzfall" wäre das schon heute "Klappen auf", denn da entsteht der höchste Schallpegel des Fahrzeugs der im normalen Betrieb entstehen kann. Adaptive Steuerungen waren bisher nicht berücksichtigt - könnte eng werden...