BMW 340i M Performance Power and Sound Kit


  • Es kommt auf die Homolgation der AGA an und die fand vor dem 1.7.2016 statt! Somit bleiben diese Fahrzeuge mit dieser AGA zugelassen, sonst würde BMW sicher spätestens seit 7/16 keine Klappenanlage mehr an einen F3X basteln. Was mit der Software passiert, da können sie durchaus steuern. Ich hoffe aber in meinem Fall nicht! :tongue2:


    ...wenn denn bei der Homologation alles mit rechten Dingen zuging - sonst haben "Herr Böhm", der TÜV, BMW und wir ein Problem - genau so wie VW, das KBA und der Kunde auch! Auf dem Papier war da auch alles "sauber"!
    Porsche hat bis gestern auch noch den Cayenne Diesel mit Fakesoftware verkauft - alles nicht so abwägig wie Du siehst! Bei nem ganzen Cayenne hängt noch einiges mehr von ab als ein paar AGAs die vielleicht noch abverkauft werden ;)!
    Denke man prüft aktuell noch die Validität der "Schlupflöcher".

  • Das mit dem Cayenne ist Quatsch. Der Spiegel hat die Batterie leer laufen lassen und das Fahrzeug ist in den Batterie-Laden-Modus gegangen. Einfach mal das entsprechende Video anschauen. Leider traut sich Porsche nicht groß zu widersprechen, da sie den allgemeinen Miese-Recherche-Journalismus-Shitstorm fürchten. Einfach mal mit den richtigen Ingenieuren reden, und nicht der Sensationspresse ;) Außerdem - das Band für die jetzt "stillgelegte" Cayenne Generation steht seit Monaten still - weil demnächst der neue rauskommt. TL;DR: "Und die bei Porsche so: so what?!"


    Zitat

    Das ist Blödsinn - nirgendwo in der alten EU Richtlinie stand dass eine Abgasanlage durch adaptive Maßnahmen überhaupt lauter werden darf, es gibt offiziell keine "adaptive Freigrenze"!


    Stimmt, es stand drin was TheBMW geschrieben hat. Es wurde spezifiziert wo sie NICHT laut sein darf. Wenn der Bereich außenrum nicht definiert ist - dumm gelaufen für die Zulassungsstelle!


    Mit der neuen Richtlinie wurde das berichtigt, das war auch das Problem von AMG - sie sind mit der Klappenanlage für den damals C450 - mittlerweile C43 AMG genannt - nicht rechtzeitig fertig geworden. Einem Freund haben sie damals die Klappenanlage sogar nachträglich aus der Bestellung gestrichen :rolleyes:


    Edit: C400 muss natürlich C450 heißen... den Zwischenschritt "C 450 AMG" hab ich mal weggelassen...

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:

    Einmal editiert, zuletzt von NoSilentRunning ()

  • ...wenn denn bei der Homologation alles mit rechten Dingen zuging - sonst haben "Herr Böhm", der TÜV, BMW und wir ein Problem - genau so wie VW, das KBA und der Kunde auch! Auf dem Papier war da auch alles "sauber"!


    VW hat die Vorschriften umgangen und damit betrogen.


    BMW hat die laxen Vorschriften genutzt - moralisch streitbar, rechtlich korrekt.


    //NSR out

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:



  • Diese 20m "Regel" kann man vergessen, die gibt es nicht, es gibt auch kein "Drumherum"! Die "Zulassungsstelle" hat damit auch nicht das geringste zu tun!
    Ich habe Meßaufbauten gesehen wo parallel zur Strecke Meßmikros aufgebaut waren, da kommste mit 20m nicht weit! Theoretisch würde das Meßmikro mitgenommen, da gibt es aber zu große Strörgrößen.
    Von daher ist die Klappe Schwindel und nutzt vielleicht "übliche" Meßmethoden mit Messung an einem stationären Ort aus. Bei richtiger, auch "alter Messung" werden "wir" durchfallen!!


    C400 ist nicht gleich C43, wie kommste auf sowas?!?!? Bei C450 wäre ich noch nen Stück weit mitgegangen...
    Die AMG Performance AGA Typ U78 für den C43 gibt´s zudem immer noch, hätte sie aber selbst nicht dazugenommen weil beim C43 keine Mehrleistung dadurch entsteht.


    Keine Ahnung was Du für Porsche Ingenieure kennst...

  • Kurzes Update von mir: heute so 3-4 Min. nach Start (Wagen war komplett kalt), hatte ich einen Gunshot :D
    km-Stand: 3245


    Ich beobachte weiter und berichte dann wieder:thumbup:
    Und dann gebe ich meine Infos auch in den anderen Thread mit der Tabelle an :thumbup:

    F30 340i sDrive ///MPPSK :D
    ---
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    - BMW F30 340i Auspuffanlage (Werksneu: 0 km)
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    - ggf. sonstige Teile nach Umbau auf M Performance


    Bei Interesse einfach PN an mich schicken

  • Ach je, dann werden die nächsten Klappenanlagen eben manuell angesteuert werden, und im offenen MOdus steht dann eben "Nicht in Bereich der STVZO zulässig" - damit ist rechtlich alles gesagt. Ist bei JCW Klappenauspuff z.B. schon so.


    Ich wäre froh wenn mein 340i mit MPPSK dieses Kindergartengeknalle nicht gehabt hätte. Schönes Grundgeräusch - super. Bisschen Schubblubbern - auch ok. Aber alles darüber ist Ghetto-Style und einem solchen Auto absolut unwürdig.


    Grüße
    Sven

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  • Bei der M-Performance AGA für den M2 ist das jetzt schon so - (Funk-)Fernbedienung zum Einbau in den Kofferraum, Betätigung im Bereich der StvO nicht zulässig - gut, ob das reicht...

  • Nochmal kleines Update von mir. Aktuell ca. 1200 km gefahren. Habe regelmäßig beim Hochschalten bei ca. 3000-4000u richtig lautes knallen. Software/Wagen sind von 07.17

  • Das finde ich seltsam - hab zwar hier und da nen "Schaltfurz", aber knallen tat's auf 5000km vielleicht 5 mal.

  • [quote='RonG','index.php?page=Thread&postID=223352#post223352']


    Diese 20m "Regel" kann man vergessen, die gibt es nicht, es gibt auch kein "Drumherum"! Die "Zulassungsstelle" hat damit auch nicht das geringste zu tun!
    Ich habe Meßaufbauten gesehen wo parallel zur Strecke Meßmikros aufgebaut waren, da kommste mit 20m nicht weit! Theoretisch würde das Meßmikro mitgenommen, da gibt es aber zu große Strörgrößen.
    Von daher ist die Klappe Schwindel und nutzt vielleicht "übliche" Meßmethoden mit Messung an einem stationären Ort aus. Bei richtiger, auch "alter Messung" werden "wir" durchfallen!!


    [quote]


    Du hast die Weisheit auch mit dem Löffel gefressen, oder?


    Auf S. 47 der StVZO wird auf das darunter folgende (hier in PDF-Form) Messverfahren verwiesen und das war auch 2015 noch so gültig (mit Änderungen der Grenzwerte für die Lautstärke, was ja seit 1970 logisch ist). Der Prüfaufbau und -ablauf ist aber dennoch gleich geblieben