Ich poste hier auch nochmal das, was mir eben mein Händler mitgeteilt hat:
Das MPPSK ist definitiv NICHT eintragungspflicht. Dies hat er nach Anfrage direkt von BMW mitgeteilt bekommen, wozu ihm auch ein Informationsschreiben vorliegt. Natürlich darf die Änderung im Fahrzeugschein eingetragen werden, ist durch die Homoligation des MPPSK aber absolut unnötig. Ich lade dieses Schreiben hier hoch, sobald ich es von meinem Händler erhalte.
Jede Leistungssteigerung ist eintragungspflichtig! Muss sogar SOFORT in den Schein übertragen werden! Übrigens auch jede Direkt vom Fahrzeug-Hersteller. Es gibt keine Leistungssteigerungen mit ABE oder eintragungsfreie Leistungssteigerungen. Ich weiß gar nicht wie ihr auf so einen Schwachsinn kommt. Das Verändert die Daten im Fahrzeugschein, ist doch logisch, dass die abnahmepflichtig ist. Übrigens würde mich das Dokument von BMW brennend interessieren, dass das widerlegt....