Grüße zurück!
Die Heimfahrt muss noch ein bisschen warten... Der Onkel von TÜV kommt erst kurz vor Mittag... aber dann...
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Die Heimfahrt muss noch ein bisschen warten... Der Onkel von TÜV kommt erst kurz vor Mittag... aber dann...
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Die Heimfahrt muss noch ein bisschen warten... Der Onkel von TÜV kommt erst kurz vor Mittag... aber dann...
Ich poste hier auch nochmal das, was mir eben mein Händler mitgeteilt hat:
Das MPPSK ist definitiv NICHT eintragungspflicht. Dies hat er nach Anfrage direkt von BMW mitgeteilt bekommen, wozu ihm auch ein Informationsschreiben vorliegt. Natürlich darf die Änderung im Fahrzeugschein eingetragen werden, ist durch die Homoligation des MPPSK aber absolut unnötig. Ich lade dieses Schreiben hier hoch, sobald ich es von meinem Händler erhalte.
Wollte grad sagen. Weshalb TÜV? Ist doch ein Original Teil von BMW.
Mein Händler hat mir auch gesagt, dass ich das nich abnehmen lassen muss
Haha ich habe gerade ein Deja-Vu
Hat mein Händler auch behauptet.
Dann hab ich ihm die Stelle in den Unterlagen gezeigt wo die Eintragung explizit vorgeschrieben war. Evtl. habe ich die noch im Auto liegen, kann ich nachher mal schauen.
Grüße
Sven
Wofür gibt's dann die TÜV Bescheinigung? Änderungen an der Maximalleistung werden ja sogar in den Brief übertragen, der kommt ja dann auch neu. Und die Versicherung hätte dann auch gern eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins mit der neuen Leistung...
ZitatUnd die Versicherung hätte dann auch gern eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins mit der neuen Leistung...
Ja! Die muss zur Versicherung. Hat der nette Vertreter gesagt.
Wenn die Eintragung unnötig wäre, hätte Matthes mir bestimmt nicht gesagt, dass ich auf den TÜV-Onkel warten muss.
Ich denke, die wissen schon was die hier tun....
Ich habe mit meinem Versicherungsmakler gesprochen wegen der Mehrleistung.
Er sagte das würde keine Rolle spielen. Wichtig wäre nur die Baureihe des Autos und alles über 300 PS kommt sowieso in einen Topf laut ihm
Und ja, die Mehrleistung kann man eintragen laut meinem BMW Händler, ist aber kein Muss sagte er
Zeigt mal wieder sehr schön wie wenig Ahnung die Händler von der Thematik haben.
Grüße
Sven
Ich würde darauf tippen, dass es die TÜV-Bescheinigung gibt um die Änderungen eintragen zu lassen, wenn man das möchte. Genauso wie ich auch ne einfache Tieferlegung in den Fahrzeugschein eintragen lassen kann, wenn ich das will, ein Mitführen der TÜV-Bescheinigung aber auch reichen würde. Der Versicherung meldest Du einfach die Änderung - wüsste nicht, wozu die dazu den Fahrzeugschein brauchen.
Wie gesagt, sobald ich dieses "Infoblatt" von BMW habe, lade ich es hier hoch.