BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • - Die Fahrgeräusche werden um +3db(A) erhöht.


    - Die Kombinationsabnahme hat mich so viel gekostet wie die Map selbst. Der Preis kann variieren, wenn andere Teile mit in Kombination eingetragen werden müssen und ist daher sehr individuell.


    - 55Parts verweist per E-Mail auf TÜV-Prüfstellen in der eigenen Region, wo sie mit der Eintragung der Map in Kombination mit dem MPPSK gute Erfahrungen gemacht haben.

    > Ich will keine Werbung machen, denn es ist nicht garantiert, dass du denselben Prüfer bekommst. TÜV Rheinland hat evtl. mehrere Prüfer, die das wiederum anders handhaben.

    > Es wird von 55P auch nicht exakt der Prüfer XY empfohlen. Braucht es auch gar nicht - das Mustergutachten ist sehr gut, jeder §21-Prüfer wird dir das beim Serienfahrzeug oder mit entsprechenden Nachweisen eintragen.


    - Beim Diffusor steht in der ABE nichts zur Höchstgeschwindigkeit. Sondern nur, dass er keine Auswirkungen auf das Fahrerhalten und die Aerodynamik habe. Da es sich um einen optischen Diffusor handelt, musste sichergestellt werden, dass er bei >250 nicht anfängt zu flattern. Er hat vor Ort den Einbau kontrolliert und wirklich stark dran gerissen & gewackelt. Eben um sicher zugehen, dass es passt.


    - Mit geänderter Front- oder Hecklippe oder sogar geänderter Front- oder Heckschürze wäre die Eintragung vermutlich an diesem Tag ins Wasser gefallen. Solange diese Teile keine Prüfung bis 270km/h nachweisen, wird es vermutlich schon haarig. Auch steht im 55P Gutachten drinnen, dass wenn Lippen angebracht sind oder andere Schürzen verbaut sind, dass dann von diesen der Nachweis >250km/h notwendig ist.

    - Grundsätzlich habe ich vorher klar kommuniziert, was ich am Fahrzeug alles geändert habe. (Sogar die Anhängerkupplung und die Ablastung)


    - Informiert die Prüfer vorab, was ihr alles verändert habt und sprecht die Kombinationseintragung sowie die benötigten Nachweise an.

  • - Die Fahrgeräusche werden um +3db(A) erhöht.



    Was bisher nur bei dir der Fall war. Bei mir wurde dies weder geprüft noch erhöht, da man begründet "sind ja ECE Teile".

  • Ich bin leider noch nicht zu 100% mit der Erhöhung der Fahrgeräuschwerte vertraut. Ich habe Dokumente gefunden, aber es ist mir noch nicht klar, wann genau eine Erhöhung eingetragen werden darf. Dass sie eingetragen werden darf, konnte ich finden, nur wann noch nicht. Grundlage ist aber auf jeden Fall eine Leistungssteigerung in Kombination mit einer geänderten Abgasanlage. Gemäß Prüfer von Ort bin ich aber definitiv nicht der Einzige, bei dem das erhöht wurde. Im Gespräch hat er hierzu ein paar Worte gesagt, nicht in Bezug auf 340i, sondern allgemein.

    Gemäß meiner EG-Typgenehmigung aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 gilt für mein Fahrzeug die ECE-R51.02. Diese Regelung verweist auf die EU-Verordnung 540/2014 bzw. hat dieses als mitgeltendes Dokument. In der EU-Verordnung 540/2014 wird im Anhang II, Abschnitt 4.1 die Messung des Fahrgeräuschs und im Anhang III die dazugehörigen Grenzwerte definiert.
    Der F31 340i xDrive hat ein Leergewicht von 1755kg, somit ergibt sich gemäß EU-Verordnung 540/2014, Anhang III ein maximaler Grenzwert von 75db(A).
    Damit ist eine Steigerung von bis zu +4db(A) im Rahmen der Gesetze möglich.

    Ich habe noch etwas dazu gefunden, dass bis zu +3db(A), nicht aber über den Grenzwert hinaus, erhöht werden darf.

    Jedoch nichts, wann & in welcher Situation genau dies machbar ist.

    Ich kann der Begründung mit den ECE-Teilen folgen, da diese ja ihre Zulassung exakt (und auch nur) deshalb haben, weil sie nichts am Fahrzeug verändern. Und bei Teilen, die nichts verändern, kann man natürlich auch nichts in diese Richtung anpassen. Das die Realität hier anders ist, ist klar...