Was ist denn deine (oder die des FA Verkehrsrecht) Einschätzung zu Teilen die nicht eintragungspflichtig waren / sind und über eine ABE homologiert waren wie Performance ESDs für 335i, M3/M4 oder die ASD Anlagen für Diesel? Denen sollte (!) man dann ja auch nicht rückwirkend die Zulassung entziehen können. Es kann aber niemand nachweisen wann die Abgasanlage verbaut wurde ob vor / nach 07/2018
genau! Frag ich mich auch. Gilt zb für die Performance-AGA für den F8X. Die hat eine eigenständige Zulassung und bedarf keiner Eintragung.