ne endlich mal was Produktives...
Erfahrungen mit "Schildererkennung"?
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Bin auch erstaunt wie gut das System generell ist! Natürlich gibt es Situationen in denen das System an seine Grenzen stößt aber wer denkt ein System sei 100% sicher der hat da eh was falsch verstanden Denn selbst das System Mensch arbeitet mit einer Genauigkeit die weit von 100% entfernt ist...
Eine Kleinigkeit stört mich jedoch bzw hätte BMW da etwas mitdenken können: Meine Kiste erkennt Anhängerbetrieb (Lampenüberwachung und der Spurwechsel Assi wird abgeschaltet weil die hinteren Radarsensoren verdeckt sind). Dann sollte das System eig immer eine Beschränkung auf 80 (bzw 100 je nach Anhänger) anzeigen. Trotzdem steht da unbegrenzt oder 120/130 je nachdem. Ist nur eine Nuance, aber nach ein paar Stunden "vergisst" man am Baustellenende schon gerne mal dass man nen kleinen Hänger hinten dran hat Leistungstechnisch merkt man den ja auch nicht
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Dafür kannst du dir selbst im IDrive eine Geschwindigkeitswarnung einspeichern.
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Richtig, hab da wegen der Winterreifen 240 km/h eingestellt.
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Ich musste 210km/h einstellen
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So heute nochmal den Autobahn Abschnitt gefahren wie gestern angesprochen, sind 80 bei Nässe in ner Kurve, vorher durchgängig 100 begrenzt.
Nach der Kurve kommt nur ein 80 aufgehoben Schild, kein Zusatz bei Regen oder ähnliches.Und jeder fährt ab da dann auch deutlich schneller als die vorherigen begrenzten 100, ich bisher auch immer *hust*
Und meine Schilderkennung zeigt auch alles aufgehoben an...
Btw. hab gerade folgendes bei google gefunden:
(Zeichen 278: Zeichen mit eingetragener Geschwindigkeit, Zeichen 282: Nur leeres Aufhebungszeichen)ZitatDas Verkehrszeichen 278 "Ende der Zulässige Höchstgeschwindigkeit" hebt die vorher ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf. Die Gefahrenstelle oder Gefahrstrecke wurde durchquert. Es gilt nun wieder die örtliche Richtgeschwindigkeit.
Und
ZitatVerwaltungsvorschrift (VwV) zu § 41 StVO; Auszug:
Zu den Zeichen 278 bis 282: Ende der Streckenverbote1 I. Soll ein Streckenverbot dort enden, wo es für den Gegenverkehr beginnt, so genügt es, das Zeichen am Pfosten des Verbotsschildes für den Gegenverkehr, also allein links anzubringen.
2 II. Ob das Endzeichen fehlen darf, weil sich zweifelsfrei ergibt, wo die Gefahr nicht mehr besteht, ist sehr gründlich zu prüfen.
3 III. Wo das Ende der Verbotsstrecken zu bestimmen ist, bedarf stets gründlicher Prüfung. Verfehlt ist es, die Endzeichen 278 oder 280 bis 282 schon dort aufzustellen, wo schon nach allgemeinen Vorschriften eine höhere Geschwindigkeit oder das Überholen verboten ist.
4 IV. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung über das Ende einer Ortschaft hinaus weiter gelten, so ist das betreffende Streckenverbotsschild hinter der Ortstafel nochmals aufzustellen.
5 V. Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z. 8. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.
6 VI. Die Zeichen dürfen nicht in Kombination mit anderen Zeichen gezeigt werden.Heißt für mich BMW machts richtig und ich habs richtig gelernt.
Mein Verständnis wieso wir in D-Land 278 und 282 haben: 278 hebt eine vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf (auf Richtgeschwindigkeit laut Zitat oben), 282 hebt alle Begrenzungen auf, Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.
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Btw. hab gerade folgendes bei google gefunden: [...]
Das ist ja alles richtig und gut und schön, bezieht sich IMO aber eben nicht auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur unter bestimmten Umständen (hier: Nässe) gilt. Dieser (Sonder-)Fall wird dort schlicht nicht behandelt.Anyway, bin gespannt, wie sich der Freund von Dzeko (Eigentümer der drei Fahrschulen in Ffm.) äußern wird - wobei die Eigenschaft "Eigentümer" jetzt auch nicht zwingend soviel aussagt, sofern der Eigentümer nicht gleichzeitig auch ausgebildeter Fahrlehrer ist. 'Ne Fahrschule "kaufen" bzw. "besitzen" kann ich auch.
Mein Verständnis wieso wir in D-Land 278 und 282 haben: 278 hebt eine vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf [...], 282 hebt alle Begrenzungen auf, Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.
Das ist klar und sollte jeder wissen, wurde hier aber auch nie in Frage gestellt. -
So heute nochmal den Autobahn Abschnitt gefahren wie gestern angesprochen, sind 80 bei Nässe in ner Kurve, vorher durchgängig 100 begrenzt.
Nach der Kurve kommt nur ein 80 aufgehoben Schild, kein Zusatz bei Regen oder ähnliches.Und jeder fährt ab da dann auch deutlich schneller als die vorherigen begrenzten 100, ich bisher auch immer *hust*
Und meine Schilderkennung zeigt auch alles aufgehoben an...
Btw. hab gerade folgendes bei google gefunden:
(Zeichen 278: Zeichen mit eingetragener Geschwindigkeit, Zeichen 282: Nur leeres Aufhebungszeichen)Und
Heißt für mich BMW machts richtig und ich habs richtig gelernt.
Mein Verständnis wieso wir in D-Land 278 und 282 haben: 278 hebt eine vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf (auf Richtgeschwindigkeit laut Zitat oben), 282 hebt alle Begrenzungen auf, Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.
Genau das hat mir mein Kollege aus der Fahrschule auch berichtet
Das Letztere Schild, hebt alle Geschwindigkeitbeschränkungen auf und BMW machts richitg.
Es gilt weiterhin eine Richtgeschwindigkeit von 130 welche auch überschritten werden darf. -
Es gilt weiterhin eine Richtgeschwindigkeit von 13 welche auch überschritten werden darf.Na ich hoffe doch, daß die 13km/h überschritten werden dürfen
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Na ich hoffe doch, daß die 13km/h überschritten werden dürfen
Nur von BMWs.
Was meinste warum die ganzen VWs und Audis immer so rumpimmeln