Erfahrungen mit "Schildererkennung"?

  • [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/w…px-Zeichen_278-56.svg.png]


    Das Schild würde für mich ganz klar bedeuten, daß die vorausgegangene Geschwindigkeitsbegrenzung generell aufgehoben ist (auch die bei Nässe).


    Interessant wäre aber, was es für die StVO bedeutet. ;)


    Und "auch bei Nässe" passt in dem geschilderten Fall ja eh nicht. Die 80 km/h galten ja nur bei Nässe, und eben (nur) diese 80 km/h wurden dann aufgehoben (aber nicht die ohnehin geltenden 130 km/h). Vielleicht ist die Fragestellung nicht ganz rübergekommen...?


    Hier gibt's einen längeren Thread zu einer ganz ähnlichen Problematik (hab ihn noch nicht zuende gelesen, aber die Meinungen sind durchaus vielfältig ;)):


    http://www.motor-talk.de/forum…r-baustelle-t4645407.html

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Also im Grunde kann dies m.E. nur ein Richter entscheiden...
    Schild 278 heisst in der StVo: "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und damit wird in einschlägigen Kommentaren diskutiert, daß dann die örtliche "Regelgeschwindigkeit" gilt.
    Einen Bezug auf die durchgestrichene Zahl (Geschwindigkeitsangabe) gibt es gem. StVo. nicht (anders als bei dem Schild 274). Das beziehe ich gleichzeitig für die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe.
    D.h. z.B. auch innerorts - falls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h durch eine Schild 274 angezeigt wurde, wird dieses wieder auf 50 zurückgedreht.


    Die Frage, ob die Angabe der Geschwindigkeit kongruent sein muss stellt sich bei meiner Interpretation (und der des BMW Speed Limit Infos) nicht.


    ich werde mich danach richten und würde im Zweifel von einem Richter gerichtet werden... :D

  • Also im Grunde kann dies m.E. nur ein Richter entscheiden...


    Das wiederum kann/darf ja eigentlich nicht sein. Unsere Verkehrsregeln - und insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen - müssen so eindeutig sein, daß jeder weiß, woran er sich zu halten hat und nicht erst auf einen Richterspruch angewiesen ist.


    Es gibt andere und eindeutigere Situationen, die ich fast täglich durchfahre: Landstraße auf 70 km/h begrenzt, dann auf 50 km/h, dann werden die 50 km/h aufgehoben - also gilt ab da 100 km/h. Das ist klar, hecken die meisten aber trotzdem nicht und schleichen mit 70-80 km/h herum.


    Der Unterschied ist nur, daß die Begrenzung auf 50 km/h absolut galt, nicht nur unter bestimmten Umständen wie Nässe, Uhrzeit etc. Das 50er-Schild hat also das vorherige 70er-Schild aufgehoben/abgelöst.


    Ein 80er-Schild nur für Nässe hebt aber IMO nicht das generell geltende Limit von in diesem Fall 130 km/h auf. Aber meine Hand ins Feuer legen würde ich dafür (im Moment) auch nicht.


    Vielleicht mal so betrachtet: Wenn es trocken ist, hat das 80er-Schild ja gar keine Wirkung, und insofern gilt weiterhin konstant ein Limit von 130 km/h. Ist doch richtig, oder? Wenn jetzt aber die 80 km/h (für Nässe) aufgehoben werden, hat das ebenfalls keine Wirkung, weil ja schon die diesem Schild zugrundeliegende Begrenzung keine hatte => es gilt weiterhin 130 km/h.


    Ist die Straße aber nass, dann hat das 80er-Schild für Nässe eine Wirkung. Werden die 80 km/h aufgehoben und würde man jetzt Deiner Logik folgen, dass in diesem Fall Schild 278 das Limit generell aufhebt, dann dürfte man ausgerechnet bei nasser Straße hinter dem Schild brettern, während man (siehe oben) bei trockener Fahrbahn sich weiterhin an die 130 km/h halten müsste.


    Das kann ja auch nicht sein.

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

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  • Dann müssten aber die 130 auf dem Schild stehen. Da in dem Fall nur die 80 durch gestrichen sind, gehe ich davon aus das weiterhin die 130 gelten.

  • Ich hatte damals(tm) noch gelernt das Schilder die Aufheben immer alles aufheben egal ob da ne Geschwindigkeit durchgestrichen ist oder nicht, damit würde es BMW korrekt machen, außer es gibt noch ein zweites Zusatzschild mit einer Einschränkung.


    Aber in der Zwischenzeit kann sich die STVO wieder 1000 mal geändert haben.


    Wenn die 130 wieder gelten sollen bei allen Bedingungen, dann würde ich einfach nur wieder ein 130er Schild erwarten, meinetwegen auch mit dem 80er Regen Schild unter drunter durchgestrichen.


    Ich schau morgen mal wie das auf unserer Autobahn hier ist, ich meine da gibts auch nur 60 bei Nässe und als nächstes kommt dann "Feuer Frei" :D
    Mal gucken ob da dann 60 durchgestrichen ist oder nix drin steht.

  • Ich hatte damals(tm) noch gelernt das Schilder die Aufheben immer alles aufheben [...]


    Echt? Kannst Du mir diese Fahrschule vermitteln, da würde ich gerne nochmal 'ne Nachschulung machen. ;)


    Im Ernst: Schilder heben nach meiner Kenntnis natürlich immer nur das auf, was vorher durch ein anderes Schild auch beschränkt wurde. Beispiel: Du fährst auf 'ner AB mit Tempolimit 100 km/h, zusätzlich kommt irgendwann ein Schild Überholverbot (Zeichen 276). Dies wird dann etwas später mit Zeichen 280 wieder aufgehoben. Und das soll dann - entsprechend Deiner Regel "Schilder die aufheben heben immer alles auf" - wirklich alles aufheben?


    Ich denke eher, es wird nur das Überholverbot aufgehoben. So wie das Zeichen 278 nur die vorherige Beschränkung auf 80 km/h (bei Nässe) aufhebt, aber nicht das generelle (und immer noch geltende?) Limit von 130 km/h.


    Aber sicher bin ich mir da auch nicht, deshalb das Fragezeichen in der Klammer...


    Jedenfalls kenne ich nur ein Schild, das wirklich alles (zumindest alle Streckenverbote) aufhebt - Zeichen 282:


    [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/03/Zeichen_282.svg/180px-Zeichen_282.svg.png]


    Aber eben auch nicht alles (ein Parkverbot z.B. nicht).

    Gruß, Michael



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    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Also hier bei uns wo denn mal solche Schilder stehen, werden "XX bei Nässe" auch von einem "Aufgehoben XX bei Nässe" beendet.


    Ich fürchte, ich muß die Strecke echt nochmal abfahren. Aber ich bin ziemlich sicher, daß bei der Aufhebung von 80 km/h kein Zusatz "bei Nässe" vorhanden war. Den ich aber auch für entbehrlich halte, weil ja klar ist, daß die 80 km/h nur bei Nässe gegolten haben.

    Gruß, Michael



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    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Um hier eine aussagekräftige Antwort zu erhalten, habe ich eine Mail am einen Freund geschrieber der Eigentümer 3 Fahrschulen in Frankfurt und Umgebung ist.
    Mal sehen was er dazu sagt ;)

    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)