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Das Schild würde für mich ganz klar bedeuten, daß die vorausgegangene Geschwindigkeitsbegrenzung generell aufgehoben ist (auch die bei Nässe).
Interessant wäre aber, was es für die StVO bedeutet.
Und "auch bei Nässe" passt in dem geschilderten Fall ja eh nicht. Die 80 km/h galten ja nur bei Nässe, und eben (nur) diese 80 km/h wurden dann aufgehoben (aber nicht die ohnehin geltenden 130 km/h). Vielleicht ist die Fragestellung nicht ganz rübergekommen...?
Hier gibt's einen längeren Thread zu einer ganz ähnlichen Problematik (hab ihn noch nicht zuende gelesen, aber die Meinungen sind durchaus vielfältig ;)):