435 IX in der Farbe Mondstein

  • Klingt behindert, aber warte einfach ein wenig ... bzw. zeig dem Händler, dass du Interesse hast aber trotzdem um den Preis nicht direkt zuschlagen möchtest...


    da geht bestimmt noch was ;) Die Farbe ist richtig geil !

    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

  • Preis ist leider nach deren Aussage heute morgen fix. Eventl. noch ein
    Jahr Europlus. Ein Jahr Werksgarantie und ein Jahr Europlus hat er ja
    schon. Aber mehr ist leider nicht drin. :( .


    Also mit ner 4 vorne dran, hmm, das wird sehr sehr schwierig bis unmöglich.
    Der Händler weiß auch was er da stehen hat ;)
    Der Ausstattung nach, dürfte der bei einem Neupreis von ca. 76k Euro gelegen haben.
    Neuwagen verlieren zwar die ersten Jahre viel an Wert, aber nach einem Jahr keine 26k Euro.
    Wenn er Dir gefällt, er in dein Budget passt und sonst alles in Ordnung ist, fahr ihn erst mal Probe und schlag dann zu.
    Man lebt nur einmal und beim Einsteigen jedesmal ein Grinsen im Gesicht zu haben, hat auch was.
    Ich weiß von was ich rede ;) :D


    Gruß,
    Reinhard

  • Guten Tag,



    ich habe mich dazu entschlossen den Wagen zu kaufen ohne ihn vorher
    gesehen zu haben. Aber mein Bekannter ist noch kleinlicher wie ich und
    kann ihm vertrauen. Dennoch hätte ich gerne gewusst ob es für mich auch
    wenn das Geschäft nicht über das Fernabgabegesetz abgewickelt wird, die
    Möglichkeit des Widerrufs gibt?



    Hier einmal ein Auszug aus dem BGB:



    Widerrufsrecht / Rückgaberecht, §§ 312 d, 355 ff BGB



    Das allgemeine Widerrufsrecht soll dem Verbraucher vor unbedachten
    und übereilten Vertragsabschlüssen schützen. Der Schutz resultiert aus
    dem Umstand, dass der Käufer die Ware bei Abschluss eines Kaufvertrages
    im Internet – somit auch bei dem Kauf eines PKW – nicht betrachten kann.
    Voraussetzung ist ebenso wie beim Verbrauchsgüterkauf ein Unternehmer
    auf der Verkäuferseite und ein Verbraucher auf der Käuferseite .



    Der Unternehmer muss nun bereits in der Phase der Warenpräsentation
    zahlreiche vorvertragliche Informationspflichten erfüllen. Dabei spielt
    es keine Rolle, ob der Vertrag mit dem Verbraucher tatsächlich zustande
    kommt, § 312 c Abs.1 BGB. Zu diesen notwendigen Informationen gehört
    unter Anderem auch die Verpflichtung, den Verbraucher über seine
    Widerrufs- und Rückgaberechte zu informieren.



    1. Widerruf

    Gemäß § 355 Abs.1 S.1 BGB ist der Verbraucher an seine
    Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgemäß, d.h.
    innerhalb von zwei Wochen, gegenüber dem Unternehmer widerrufen hat. Die
    Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht vor Erfüllung der
    Informationspflichten, § 312 c Abs.2 BGB.



    2. Rückgaberecht

    Anstelle des Widerrufsrechtes kann dem Verbraucher auch ein
    uneingeschränktes Rückgaberecht eingeräumt werden. Der Vorteil für den
    Unternehmer liegt darin, dass die Ausübung des Rechtes nur durch
    Rücksendung der Ware erfolgen kann, § 356 Abs.2 BGB. Anders als beim
    Widerrufsrecht muss der Unternehmer hierbei nicht befürchten, dass der
    Verbraucher einerseits durch einfache Erklärung von seinem
    Widerrufsrecht Gebrauch macht, sich andererseits womöglich weigert, die
    bereits ausgelieferte Ware zurückzusenden.



    3. Konsequenz für den Autokauf im Internet

    Sicherlich sind die Regelungen des Widerrufs- und Rückgaberechtes
    ursprünglich für die Fälle reserviert, dass die Käufer die Ware vom
    Verkäufer übersendet bekommt. Bei einem Autokauf wird es dagegen die
    Ausnahme sein, dass der PKW „versand“ wird. Vielmehr wird der Käufer den
    Wagen bei dem Verkäufer abholen. Doch auch in diesen Fällen ist die
    Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechtes möglich. Auf die Frage eines
    Mangels kommt es dann nicht an.



    Für mich hört sich das so an als ob alleine schon gem. BGB ein
    Rücktrittsrecht vorliegt. Fraglich ist eben nur, ob der Händler dies
    auch ausschließen kann.



    Viele Grüße



    Werner

  • Nö, wenn du per Telefon, email oder Fax bestellst nicht.


    Hat mein dad bei nem Händler übrigens genauso gemacht, da war in dem Vertrag, den er zugeschickt bekommen hat übrigens diese Möglichkeit genau eingeräumt worden (also der stinknormale Verweis auf Fernabsatz - den muss er ja auch bringen, sonst fängt die Widerrufsfrist nie an zu laufen)

  • Ich habe in einem Rechtsforum die Frage gestellt und bekam folgende Antwort von einem Juristen:
    "Dazu muss es aber zunächst auch mal ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des Gesetzes sein und das sehe ich hier nicht unbedingt.


    Es kann also völlig richtig sein, dass hier eben kein Fernabsatzgeschäft
    im Sinne des Gesetzes vorliegt wenn der Absatzweg des Händlers eben
    nicht auf Verkäufe im Fernabsatz ausgelegt ist. Dann braucht das
    Widerrufsrecht gar nicht ausgeschlossen werden, denn dann existiert es
    einfach nicht. Darauf wollte der Händler wohl hinweisen. Bei einem
    Autohändler ist so etwas sogar glaubhaft, denn der hier beschriebene
    Kaufvorgang ist sicherlich nicht der normale Weg wie man einen
    Gebrauchtwagen kauft."


    Somit ist klar, dass dieser Händler nicht per Fernabgabegesetz seine
    Fahrzeuge verkauft. Ist m.E. auch irgendwie verständlich, denn so könnte
    jeder Kunde innerhalb von 14 Tagen seine Kaufentscheidung rückgängig
    machen. Das ist bei anderen Käufen sicherlich unproblematischer als beim
    Autokauf.

  • Hast du den vertrag denn schon?
    Oder fragst du grad nur ins blaue rein?
    Und wo ist das problem, bei verschwiegenen mängeln kannst du den vertrag eh anfechten



    Getapatalked vom Eier-Phone

  • Nein, den Vertrag habe ich zwar vorliegen nur noch nicht unterschrieben. Ich war etwas erstaunt, dass die Widerrufsmöglichkeit eben ausgeschlossen wurde. Kenne das so eigentlich nicht. Ich hatte schon öfter in den letzten Jahren einen Wagen mit Widerrufsrecht von BMW-Händlern gekauft ohne die Möglichkeit des Widerrufs tatsächlich wahr zu nehmen. Ist eben nur ein beruhigendes Gefühl, wenn man hinfährt und weiss, dass man könnte wenn man wollte.


    Das der Wagen sicherlich in Ordnung davon gehe ich einmal aus. Ist ja kein Fähnchenhändler, sondern ein BMW-Händler, der seine Fahrzeuge mit Premium Selection anpreist.

  • Kann man bei PS nicht eh zurückgeben oder war das ein anderer hersteller?



    Getapatalked vom Eier-Phone


    Auf der Seite von BMW ließt man dazu folgendes :


    Falls Ihnen Ihr BMW wider Erwarten nicht zusagt, haben Sie eine Umtauschmöglichkeit (außer bei Leasing). Fragen Sie Ihren BMW Premium Selection Partner nach den Einzelheiten.
    Ist ja sehr vielsagend von BMW , Mercedes Junge Sterne hat zb. 10 Tage Umtauschrecht .

    Die globale Erwärmung hat meine Hausaufgaben nicht gefressen !!!

  • Umtauschen ja, aber nicht NUR zrucükgeben. D.h. ich müsste mir einen anderen Wagen aussuchen, der sicherlich preislich mindestens in dem Bereich des jetzigen Fahrzeuges liegt oder gar drüber.


    Ich hatte in Hamburg einen BMW Händler der die Fahrzeuge per Fernabgabegesetz explizit anpreist. Also Kauf ohne jegliches Risiko für den Endverbraucher.


    Dennoch kann ich die Händler verstehen, dass sie dies nicht generell machen(müssen), denn wenn ich so an meine Privatverkäufe und die mutmaßlichen Interessenten denke, die anriefen und sagten "ich komme den Wagen heute noch abholen, bitte nicht verkaufen" und dann nicht erschienen waren, kann einem Angst und Bange als Geschäftsmann werden.