435d auf 435i-Optik umgebaut

  • Ist eine Änderung der Abgasanlage und damit zumindest eintragungspflichtig sofern keine ABE vorliegt.


    Daß das ein Originalteil von BMW ist spielt dabei keine Rolle - sonst könnte ich mir auch den Auspuff von einem M5 dranschrauben...ist ja auch BMW :).


    Grüße
    Sven

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  • Da ich mich ja auch mit dem 35i-ESD-Thema beschäftigt habe (und schlussendlich für eine andere Variante entschieben haben), schreibe ich hierzu mal ein paar Worte, die ggf. jmd. helfen.


    Bzgl. Eintragung/ABE: Die ABE für den ESD ist fahrzeuggebunden und gilt damit nur für den 35i. Der ESD hat keine separate Genehmigung. Wenn ihr den ESD unter euer Fahrzeug schraubt, MUSS eine Einzeleintragung beim TÜV erfolgen. Wird ein Benziner (20i, 28i usw.) mit eine, 35i-ESD aufgerüstet, so ist idR keine Geräuschmessung nötig, sofern die Geräuschwerte aus dem Fahrzeugschein nicht niedriger sind als die vom 335i (zu finden unter U im Fahrzeugschein). Kostenpunkt für Eintragung und Geräuschmessung 300-350 €.


    Bzgl. Staudruck usw.: Der 35i ESD ist ein kombinierter Absorptions- und Relfexionsschalldämpfer, der mehr dämpft als ein vergleichbarer Diesel-ESD (beim Diesel sind Turbo und DPF ja noch vorgeschalltete "Schalldämpfer"). Im wesentlichen also ein perforiertes T-Stück, eine große Helmholz-Kammer und erneut eine kleiner perforierte Kammer (am Rohr mit der Klappensteuerung). Staudruck ist vorhanden, aber gerade beim Diesel sekundär (der hauptsächliche Staudruck kommt ja vom DPF). Und selbst wenn ein erhöhter Staudruck vorhanden ist, beim Diesel sollte das an sich wegen der VTG kein Problem sein, da die Ladedruckregelung den erhöhten oder verminderten Staudruck kompensieren sollte. Beim Benziner wird kritischer. Wenn der Staudruck zu gering ist, dreht die Turbine zu schnell hoch und das Wastegate wird geöffnet, wodurch es zu einem Leistungseinbruch kommt.
    Zumindest beim Diesel würde ich mir keine Sorgen machen wegen Staudruck.