Ob das Dach nachlackiert wurde bekommt jeder Sachverständige heraus. Ein Ausdruck der Reparaturhistorie schadet sicher nicht. Allgm. reagieren solche Leute erst auf ein Anschreiben vom Anwalt adäquat. Eine Drohung mit demselben und Fristsetzung hinsichtlich einer Antwort hilft manchmal auch schon. (Nicht per E-Mail, sondern per Einschreiben mit Rückschein)
BMW kümmert sich um solche Sachen nicht. Das musst du mit dem Verkäufer/Händler klären.
20% halte ich persönlich für zuviel.
Wenn im Vertrag eindeutig festgehalten ist, daß nicht nachlackiert wurde ist die Rechtslage eindeutig.
Gruß Mario