225/45 R17 oder 225/40 R18 doch möglich auf 420d xDrive. Laut ABE ja!

  • Hi,


    der Sommer geht der Herbst kommt. Also Zeit sich nach neuen Winteralus und -reifen umzuschauen. Fahrzeug ist ein 420d xDrive. Normal sind ja 225/50 R17 und 225/45 R18. So weit so gut. Die 225/50 R17 "Ballonreifen" sehen aber affig aus, sind teurer und die Auswahl ist geringer. Genau so bei den 18". Felgenmäßig schwebt mir die MAM RS2 bei 17" und RC-Design / Brock RC 29 bei 18" vor. Wenn ich die entsprechenden Gutachten /ABEs richtig verstehe, dann dürften die oben genannten Reifengrößen ohne Probleme fahrbar und zugelassen sein.



    Die Gutachten / ABEs findet ihr hier:


    Brock:
    http://www.brock.de/Gutachten/RC-Design/RC29/8.0x18/ABE%20RC29-808%20(50165).pdf
    http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/25_1828/726590/00221651.pdf


    MAM
    http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/14_847/124293/47857_mamrs2abe.pdf
    http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/14_847/721847/221237_mam_rs2_75x17_5l120_72_6_et35__bmw_mini_.pdf


    Bei Brock heißt es:


    "Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."


    und bei MAM


    "Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."


    225/45 R17 (MAM) und 225/40 R18 (Brock) sind ja im Gutachten jeweils aufgeführt. Eine A01 Auflage gibt es beim 4er bei beiden ebenso nicht und auch keine A02. Bleiben bei den 18" Felgen noch die Auflagen T88 und T92. --> T88 Reifen (LI 88 ) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ) bzw. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ).


    Im Fahrzeugschein steht unter Ziffer 16.2:
    Achse 1: 980kg
    Achse 2: 1120kg


    Hab ich jetzt irgend etwas übersehen oder einen gravierenden Denkfehler :wacko: :?: Wenn nicht, dann müsste das doch heißen:


    225/45 R17 bzw. 225/40 R18 müssten auf den jeweiligen Felgen möglich sein, ohne TÜV und ohne Änderung der Fahrzeugpapiere!


    Danke fürs Drüberschauen
    Timo

  • Egal was in dem Gutachten steht - habe als Beispiel mal die 17" Kombi gewählt.


    Also Original 225/50/17 und die von dir gewünschten 225/45/17
    Mal davon abgesehen, daß diese Kombi nicht in den COC Paieren zu finden ist ergibt sich eine Abrollumfangsdifferenz von ca. 3,5%
    Also Tachoangleicchung. Ich weiß daß einige diese Kombi fahren. Ich würde es nicht tun. Und wenn, dann nur mit entsprechender Abnahme.


    Gruß Mario

  • Ich habe das auch schon bei einigen Felgen gesehen. Wenn es zu den Felgen und der Reifenkombi eine ABE gibt ist es völlig egal ob die Größe in den COC Papieren zu finden ist. Wenn sonst keine Auflagen dagegen sprechen kann man das problemlos fahren.

  • Wenn der Tacho falsch geht, geht er falsch, da hilft auch kein Stück Papier ;)


    Wenn es nach so manchen Gutachten geht, könnte man die tollsten Felgen auf dem F3x fahren :D

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Wobei ich das mit dem Tacho nicht ganz so als problematisch ansehe. Alle Tachos in allen BMWs der letzen 10 Jahre gingen deutlich "vor". Laut verschiedener GPS Messungen so 95 / 96 tatsächliche km/h bei angezeigten 100 km/h. Bei +3,5% wären dann Tachoanzeige und tatsächliche Geschwindigkeit eher näher bei einander. Aber grundsätzlich kann ich eure Bedenken schon verstehen. Andererseits ABE ist ABE bzw. Gutachten ist Gutachten. Wenn ich mich als Fahrer / Kunde darauf nicht verlassen kann, worauf sonst?


    Grüße
    Timo

  • Also wir haben exakt das gleiche Thema bei unserem 435d durch. Sachverhalt: Laut BMW muss ich in Verbindung mit der verbauten Sportbremse ja 18 Zoll fahren...ist nicht weiter schlimm dient ja der Optik...ABER...BMW rüstet seine orginal Winterradsätze mit 225/45 R18 aus. Diese sind ANGEBLICH laut meinem Händler ZWINGEND erforderlich(ich wollte aufgrund Optik UND des besseren (günstigeren) Preis Leistungsverhätnisses nämlich eigentlich 225/40 R18 verbauen. Mein Händler argumentierte wie folgt....." Aufgrund des geänderten Abrollumfanges "kann" es zu Schäden am Xdrive kommen welche dann bei falscher Reifenwahl nicht in die Garantie fallen!? Ist so etwas möglich? Angeblich wären die Reifen welche BMW auf den orginalen Kompletträdern verbaut speziell gekennzeichnet?! Halte ich persönlich für unrealsitisch oder liege ich da falsch?

  • Bei xdrive sollte der Abrollumfang von allen Rädern identisch sein.
    ABER...wenn man sich die Originale 19" Mischbereifung ansieht und sich bei dem Onlinerechner eintippt wird man feststellen, das es da auch einen Unterschied gibt. Wird meist heißer gekocht als gegessen. Wobei jeder Hersteller immer erstmal versucht aus der Haftung zu kommen

  • Der Abrollumfang ändert sich. Bei xDrive würde ich kein Risiko eingehen. Von BMW freigegebene Reifen sind mit einer Stern-Markierung versehen. Diese Markierung würde ich persönlich aber ganz nach hinten stellen, auf der Prio-Liste zur Entscheidung.


    wie Dave schon schreibt, im Haftungsfall (und der kann beim xDrive ja scheinbar schneller kommen als einem lieb ist) wird BMW auf diese Dinge achten.

  • Wobei ich das mit dem Tacho nicht ganz so als problematisch ansehe. Alle Tachos in allen BMWs der letzen 10 Jahre gingen deutlich "vor". Laut verschiedener GPS Messungen so 95 / 96 tatsächliche km/h bei angezeigten 100 km/h. Bei +3,5% wären dann Tachoanzeige und tatsächliche Geschwindigkeit eher näher bei einander. Aber grundsätzlich kann ich eure Bedenken schon verstehen. Andererseits ABE ist ABE bzw. Gutachten ist Gutachten. Wenn ich mich als Fahrer / Kunde darauf nicht verlassen kann, worauf sonst?


    Grüße
    Timo


    Denkfehler - er läuft noch weiter vor aufgrund des kleinenen Abrollumfangs. In deinem Beispiel zeigt der Tacho dann schon 104km/h an bei echten 95.


    Gruß Mario

  • Das ist richtig Mario. Allerdings ist es so rum ja nicht so schlimm. Mich würde das mit entsprechender ABE absolut nicht stören. Wenn der TÜV das auch noch absegnet wäre es mir einerlei