Hi,
der Sommer geht der Herbst kommt. Also Zeit sich nach neuen Winteralus und -reifen umzuschauen. Fahrzeug ist ein 420d xDrive. Normal sind ja 225/50 R17 und 225/45 R18. So weit so gut. Die 225/50 R17 "Ballonreifen" sehen aber affig aus, sind teurer und die Auswahl ist geringer. Genau so bei den 18". Felgenmäßig schwebt mir die MAM RS2 bei 17" und RC-Design / Brock RC 29 bei 18" vor. Wenn ich die entsprechenden Gutachten /ABEs richtig verstehe, dann dürften die oben genannten Reifengrößen ohne Probleme fahrbar und zugelassen sein.
Die Gutachten / ABEs findet ihr hier:
Brock:
http://www.brock.de/Gutachten/RC-Design/RC29/8.0x18/ABE%20RC29-808%20(50165).pdf
http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/25_1828/726590/00221651.pdf
MAM
http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/14_847/124293/47857_mamrs2abe.pdf
http://www.felgenoutlet.de/felgen_gutachten/14_847/721847/221237_mam_rs2_75x17_5l120_72_6_et35__bmw_mini_.pdf
Bei Brock heißt es:
"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
und bei MAM
"Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."
225/45 R17 (MAM) und 225/40 R18 (Brock) sind ja im Gutachten jeweils aufgeführt. Eine A01 Auflage gibt es beim 4er bei beiden ebenso nicht und auch keine A02. Bleiben bei den 18" Felgen noch die Auflagen T88 und T92. --> T88 Reifen (LI 88 ) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ) bzw. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ).
Im Fahrzeugschein steht unter Ziffer 16.2:
Achse 1: 980kg
Achse 2: 1120kg
Hab ich jetzt irgend etwas übersehen oder einen gravierenden Denkfehler Wenn nicht, dann müsste das doch heißen:
225/45 R17 bzw. 225/40 R18 müssten auf den jeweiligen Felgen möglich sein, ohne TÜV und ohne Änderung der Fahrzeugpapiere!
Danke fürs Drüberschauen
Timo