Das kann dann Sinn machen wenn die Leasingrate sehr hoch angesetzt ist bei einem sehr niedrigen Restwert. Gerade wenn sich das ganze im gewerblichen Umfeld abspielt ist das eine beliebte Variante -> Leasing zählt im Gegensatz zur Finanzierung nicht als Anschaffung sondern als laufende Kosten, d.h. das Auto wird nicht abgeschrieben sondern die Leasingraten zählen direkt als Kosten und können geltend gemacht werden.
Wenn das Auto dann nach 3 Jahren mit einem Restwert von 10.000 Euro und einem Marktwert von 20.000 Euro aus dem Leasing kommt wäre es sicher klug, das Auto rauszukaufen -> noch klüger ist es, sich das bei Leasing-Beginn vom Händler schriflich bestätigen zu lassen :).
Grüße
Sven