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Sorry, aber Dein Händler hat keine Ahnung.
Hast Du schon mal in Deinen Brief geschaut und dort das Feld P.2/P.4 gefunden? Siehste, ich auch, da wird nämlich die Nennleistung eingetragen, und die verändert sich durch das PPK...
Sollte das außerdem die allererste eintragungspflichtige Änderung sein, mußt Du schon deshalb den Brief zum SVA mitbringen, weil dann im Feld (17) das Merkmal "K" in "A" geändert werden muß. Auch wenn es sich um eine Änderung handelt, die nicht im Brief selbst hinterlegt wird (wie z.B. Federn o.ä.).
Guckst Du im Anhang. (Daß die Nennleistung bei mir vermutlich falsch bescheinigt und demzufolge auch eingetragen wurde, ist wieder eine Geschichte für sich und tut in diesem Zusammenhang nix zur Sache...)
Danke für die Info!
Dennoch muss ich meinen Händler in Schutz nehmen, denn ich hatte wohl vollkommen falsche Vorstellungen was das Thema "Eintragen" angeht. Insoweit hatte mein Händler recht, denn vor Ort wird der Brief natürlich nicht gebraucht. Dass ich nach dem Einbau mit den TÜV-Papieren (und Schein und Brief) zur Zulassungsstelle muss - an so was hab ich gar nicht gedacht. Meine naive Idee war, dass das alles beim Händler vor Ort gemacht wird
Jedenfalls ist's nächste Woche Mittwoch so weit und dann schauen wir mal was das PPK so bringt
VG
Stephan