Dann fährt man den PS4S, gibt es in beiden Größen.
Welche Felge passt? Die große Sammlung!
-
-
Ist der Querschnitt von 35 bei einer 20! Felge nicht eh zu groß?
Das sollte doch eigentlich ein 30er Querschnitt sein und da gibt's den Hankook ebenfalls.
Der 35er Querschnitt wäre dann eher für die 19" Felgen.Grüße,
Reinhard -
Ne, 35 ist korrekt bei 20".
Bei 19" wärs ja eig 40, jedoch nehmen auch da die meisten den 35er Querschnit.
-
Meine sind auch ET35, ich hoffe dass sie bei der Eintragung keine Probleme machen
Welche ET´s gibt es denn noch? So weit ich weiß, gibt es andere Einpresstiefen nur mit anderen Lochkreisen. Für unsere BMW habe ich sonst keine gefunden und der Händler hatte auch nur diese genannt.
Ich habe nur schnell gesucht und sie mit ET40 und ET32 gefunden. Kann aber auch falsch sein.
Musst du die denn eintragen lassen? Also hast du in der ABE geguckt?
Mit meiner Rad-Reifenkombination muss ich laut ABE nur auf die Reduzierung der Tragfähigkeit achten und daher ein Reifen mit TF93 verwenden.
Ansonsten kann ich mit der ABE so rumfahren. -
Klar müssen die eingetragen werden. Alleine schon wegen der anderen Reifengröße aber auch wegen der Abmessungen der Felgen. Die stehen in keiner COC. Und alles was dort nicht drin steht muss eingetragen werden.
Edit:
Gerade nochmal geschaut. Die Felgen mit Lochkreis 5x120, und das sind die für BMW, gibt es ausschließlich in ET35. Kannst du hier auch selber nachschauen. -
Hmm, bin mir da grad nicht so sicher.
Unter Nummer 10 ist ja zu lesen das eine Berichtigung von Teil I nicht vorzunehmen ist.
Oder bring ich da jetzt was durcheinander?Grüße,
Reinhard -
Hmm, bin mir da grad nicht so sicher.
Unter Nummer 10 ist ja zu lesen das eine Berichtigung von Teil I nicht vorzunehmen ist.
Oder bring ich da jetzt was durcheinander?Grüße,
ReinhardIch hatte mir die ABE bis jetzt noch gar nicht durchgelesen, da ich einfach davon ausging, dass die auf jeden Fall (alleine schon aufgrund der Reifengrößen) eingetragen werden müssen. Wenn man das jetzt aber ließt scheint die ABE auch diese Größen einzuschließen.
Das wäre ja der Hammer!
Edit:
Auch in den Gutachten steht der allgemeine Hinweis:"Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B.
Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrö
ße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält" -
Da kannste ma sehen
Grüße,
Reinhard -
Ja meinste denn, das könnte wirklich sein?
-
Wenn Du ganz sicher sein willst, dann druck die Unterlagen aus und frag mal beim TÜV nach.
So würde ich das machen, denn dann bist safe.Grüße,
Reinhard