Welche Felge passt? Die große Sammlung!

  • Bei der Kombi wird die das CoC nicht weiterhelfen, da stehen nur die zugelassenen Seriengrößen drin, tendenziell die, die auch in der Fahrertür zu lesen sind. In 18“ wären das 225/45R18 auf 8Jx18 ET34 (VA+HA) und 255/40R18 auf 8,5Jx18 ET47 (HA).


    I.v.m. dem Fahrwerk ist’s sowieso eine Einzelabnahme, also helfen hier am Ende nur Gutachten für beides und ggf. vorab Erfahrungswerte bei der Entscheidung.

  • Verstehe bin mit der Thematik nicht vertraut, habe bisher nur relativ simple 18" mit dem Fahrwerk eintragen lassen, das waren aber OEM Maße.


    Mein Plan wäre momentan M640 Felgen mit 235/45R18 VA und 265/40R18 zu fahren. Ich spreche mal nächste Woche mit dem TÜVler vor Ort und schätze seine Begeisterung über mein Vorhaben ab ;)

  • Was willst du denn mit COC dann? Die Kombi steht sowieso nicht drin und zum irgendetwas eintragen reicht der Schein. Den wirst du ja wohl haben

    Stimmt so nicht ganz.


    Für die TÜV begutachtung reicht der Schein.


    Wenn du es dann, umgehend, in den Schein eintragen lassen willst, kann es sein, das du den Brief benötigst.


    Hab bei meiner Eintragung der m437 von der Zulassungsstelle einen neuen Brief bekommen.


    Bevor man auf die Zulassungsstelle besucht, sollte man vorab telefonisch erkundigen was die Zulassungsstelle benötigt.

  • Stimmt auch wieder nicht ganz. Hatte noch nie Rad/Reifen/Fahrwerk Änderungen, die in beide Papiere mussten. Selbst für Räder+Federn+Spurplatten gab es nichtmal die Pflicht, es überhaupt eintragen zu lassen, dem Prüfer genügt die ZB1, danach kann man auch das Gutachten spazieren fahren.


    Zulassungsstelle hier stellt nur geänderte ZB2 aus, wenn ausdrücklich gefordert (Leistung, Abgasnorm, o.Ä.), selbst wenn man sie dabei hat. Adressänderung auch nicht, solange es der selbe Zulassungsbezirk ist. Standen bei mir jahrelang unterschiedliche Dinge drin.


    Das scheint aber jede Stelle ein wenig anders zu handhaben. Im Zweifel lesen, was auf dem Gutachten steht oder - ich weiß, verrückt - einfach vorher nachfragen.


    CoC braucht man aber eigentlich nur zur Neuzulassung oder als Informationsquelle z.B. für zulässige Serien-Räder. Darüber hinaus habe ich das Papier noch nie irgendwem zeigen müssen. Für 99% im Alltag reicht Schein/ZB1.

  • Ich hatte auch noch NIE einen Brief zur Eintragung mitnehmen müssen.

    Es hat immer der Schein gereicht.


    Beim F36 musste ich den Brief mitbringen und hab dann auch einen neuen bekommen.

    Gem. der Mitarbeiterin ist irgendwo im Brief ein Hinweis hinterlegt, der besagt es gibt einen neuen Brief.


    Auch die Abnahmen vom TÜV müssen unverzüglich in die Papiere eingetragen werden.

    Nicht mehr wie früher, wenn man das Auto an, um oder abmeldet.


    TÜV Prüfer meinte, wenn innerhalb von einem Jahr die Eintragung in die Papiere nicht erfolgt, kann es sein, dass die Zulassungsstelle es ablehnt.

  • Aber nur wenn in der Abnahme steht: " muss unverzüglich in die Fahrzeug Papiere eingetragen werden". Je nach Abnahme steht dort auch: " ist bei nächster Befassung mit den Fahrzeug Papieren einzutragen", dann reicht das spazieren fahren. Kann dann natürlich sein, wie du gesagt hast, wenn man sich nach 5 Jahren entscheidet es eintragen zu wollen, das die Zulassungsstelle sagt die Abnahme ist zu alt.

  • Entschuldigt falls die Frage dumm ist, aber ich komme nicht aus dem KFZ-Bereich beruflich:


    Wenn ich im Sommer 225/45R18 VA und 255/40R18 HA auf OEM 18er fahre mit 8Jx18 und 8,5Jx18 und jetzt im Winter 640M Felgen fahre mit 235/45R18 und 265/40R18 auf 8,5Jx18 und 9Jx18 muss ich ja nichts am Fahrwerk verändern beim Radwechsel oder? Problem ist, dass die Sommerreifen neu sind und ich diese noch weiter fahren möchte ohne jedes Mal das ST XA neu einstellen zu müssen.

  • Kommt drauf an.


    Normal stellt man das Fahrwerk so ein, dass es mit allen zu fahrenden Rädern passt und lässt es dann auch mit allen Rädern begutachten und abnehmen. Wenn man nicht im die Grenzbereiche geht, eigentlich auch kein großes Problem. Oft passt es auch für die kleinen, wenn es für die größeren einstellt. Also nur zur Sicherheit einmal mit beiden Radsätzen verschränken.


    Kannst theoretisch auch das Fahrwerk mit Sommer- und Winterrädern in unterschiedlichen Einstellungen abnehmen lassen, dann musst du bei jedem Wechsel umschrauben. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, macht man das aber eigentlich nicht.