F31 - RDC verbaut oder nicht

  • Schreibs als Lehrgeld ab.


    Unnötig Sensoren kaufen und dann noch ein System nachrüsten nur damit die einen Sinn haben - wo ist da der SINN? :totlachen:

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Schreibs als Lehrgeld ab.


    Unnötig Sensoren kaufen und dann noch ein System nachrüsten nur damit die einen Sinn haben - wo ist da der SINN? :totlachen:

    Dann hätte ich wenigstens das System zusätzlich als Ausstattung. Fahre halt jetz mit nutzlose Sensoren rum wie du gesagt hast soll mir ein lehrgeld sein.


    Wenn die reifen abgefahren sind kann ich sie ja verkaufen falls die überjauot jemand kauft ?(

  • Zum Widerrufsrecht würde ich mich an deiner Stelle mal schlau machen. Kundenspezifisch angefertigt sind Kompletträder beim besten Willen nicht, weder die Felgen noch die Reifen oder die RDKS Sensoren passen nur speziell zu deinem Fahrzeug.


    Speziell für mich angefertigt heißt bei mir z.B.: extra lackiert aber sicherlich nicht Kompletträder die aus Standartware zusammengebaut wurden.

  • Die Reifen sind schon montiert. Eine nochmalige Montage und Demontage sorgt dafür, dass der Reifen nicht als neu verkauft werden kann.
    Weiter sind Zollgröße, Styling, Reifenprofil und Sensoren auf Kundenwunsch zusammengebaut wurden. Der Händler liegt hier nicht falsch.

  • Die Reifen sind schon montiert. Eine nochmalige Montage und Demontage sorgt dafür, dass der Reifen nicht als neu verkauft werden kann.
    Weiter sind Zollgröße, Styling, Reifenprofil und Sensoren auf Kundenwunsch zusammengebaut wurden. Der Händler liegt hier nicht falsch.

    Ich denke doch. Selbst bei frei konfigurierten Computern (bspw. über einen Konfigurator auf der Lenovo- oder Apple-Seite) muss der Händler das Gerät zurücknehmen. Da gab es viele Gerichtsentscheidungen drüber und alle waren sich unisono einig, dass der Ausschluss lediglich dann gelten kann, wenn etwas extrem individualisiert wurde wie bspw. durch eine Gravur oder aber der Händler keinerlei Aussicht auf Wiederverkauf hat wie bspw. bei Sonderimporten aus dem Ausland. Keiner kann mir erzählen, dass er Radsensoren nicht wiederverwenden kann. Auch ein Amazon kann eine Hose nach dem Auspacken und Ausprobieren nicht mehr "als neu" verkaufen. Und dennoch kann man nicht ausschließen, dass man das zurückschicken darf - NACH dem anprobieren.
    Da es ja scheinbar in den AGB steht, wird sich der Händler darauf berufen. Wenn man die Dinger wirklich nicht haben will, könnte man demnach nur gegen die AGB vorgehen und eine überraschende Klausel geltend machen. Ob man darauf Bock hat oder die Sensoren als Lehrgeld abtut... muss jeder selbst entscheiden. Sinnvoll wäre es vielleicht gewesen sich im Vorhinein darüber Gedanken zu machen, ob man ein Hundert Euro teures Extra benötigt oder nicht. Wenn man dann daneben liegt... ICH würde es als Lehrgeld abtun und gut ist. Nachrüsten würde ich hier auch nichts, weil das nochmal viel viel teurer wird und wenn man's auch nicht wirklich selbst kann, dann erst recht nicht.