Garantieverlängerung

  • Garantieverlängerungspaket


    Vor allem welche Garantie bei BMW? Gibt doch nur Gewährleistung? :thumbup:

  • Schon, deswegen wundere ich mich so.


    Wobei die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" hier eh total verschwommen sind. "Gewährleistung" bedeutet ja eigentlich (u.a.), dass der Händler für Mängel haftet. Trotzdem kann ich damit auch zu jedem anderen Vertragshändler.... oder gibt es einen Unterschied in der Praxis (im Fall BMW)?

    Seit 09/2016: BMW 440i xDrive M Performance (MPPSK)
    Seit 03/2017: Mercedes-Benz C 300

    Einmal editiert, zuletzt von Abzug86 ()

  • Schon, deswegen wundere ich mich so.


    Wobei die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" hier eh total verschwommen sind. "Gewährleistung" bedeutet ja eigentlich (u.a.), dass der Händler für Mängel haftet. Trotzdem kann ich damit auch zu jedem anderen Vertragshändler.... oder gibt es einen Unterschied in der Praxis (im Fall BMW)?


    Das ist allgemein ein schwieriges Thema ... bzw. hier gibt es viel Verwirrung.


    Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers, die jeder Hersteller geben kann (muss nicht) worauf und wie lange er möchte.
    Er könnte auch sagen, ich gebe dir lebenslange Garantie auf die linke Schraube in der Heckleuchte ... wäre rechtlich okay.
    Er kann aber auch sagen, wir geben keine Garantie - So wie z.B. BMW - die verweisen auf 2 Jahre Gewährleistung verhalten sich aber in vielen Fällen sehr kulant.


    Grundsätzlich sagt man im Volksmund, Garantie ist der Freund des Kunden - in den meisten Fällen, da viele Garantie auf die meisten Vorkommnisse geben.


    Gewährleistung ist in Deutschland ein fest vorgeschriebener Zeitraum von 2 Jahren.
    Das heißt alles in Deutschland was gekauft wird, hat eine Gewährleistung von 24 Monaten. Zwischen Händler und Privatperson. Händler zu Händen = Nur 6 Monate, bei Neuware.
    Jetzt kommt das ABER: Innerhalb der ersten 6 Monate in Falle eines Schadens, geht man davon aus, dass ein Schaden seit Kauf vorhanden war... bei allen Schäden die nach 6 Monaten auftreten, sagt die Gewährleistung, muss im Härtefall der Käufer beweisen, das der Fehler von Anfang an vorhanden war.


    Was die Abwicklung der einzelnen Punkte betrifft ist es so, das z.B. kein Geschäft eine Garantie oder Gewährleistung gibt - das übernimmt der Hersteller.
    Denn: Das Geschäft hat die Ware nur gekauft und zum Weiterkauf angeboten, nicht Hergestellt und kann daher auch nicht entscheiden, welche Garantie usw. vorhanden sind.
    Genuagenommen kann das Geschäft ja auch nicht darüber urteilen, wie und mit welcher Qualitätsstufe das Produkt gebaut wurde.
    Es ist aber in den meisten Fällen so, dass das Geschäft die Abwicklung für den Kunden übernimmt, er könnte sich aber auch rausreden und direkt an den Hersteller verweisen.


    Einige Geschäfte wie Conrad bieten eine gesonderte Garantie an, wenn man seine Kundenkarte vorlegt usw... Hier ist in der Tat dann auch das Geschäft der verantwortliche
    für die Garantie. Aber auch hier gilt - Worauf entscheidet der Garantie gebende und nicht der Kunde ;)


    Ganz wichtig: Man kann von einem Kauf zurücktreten, wenn der Hersteller 3x die chance hatte, einen und den selben Fehler auszubessern ohne Erfolg.
    Aber: Es muss genau das gleiche Teil sein... Haben wir z.B. 2x Probleme mit der Batterie und beim 3 x Liegt das Problem an einem anderem Bauteil,
    fängt der Gewährleistungsspaß von neu an.


    Wo du jetzt am Ende dein Auto abgibst, ist theoretisch egal, da die Abwicklung ja über BMW - München geht.
    Die NL prüft und bessert aus und rechnet mit München ab.

    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

    Einmal editiert, zuletzt von Dzeko ()

  • Ich muss das Thema nochmal auspacken.
    Habe soeben einen F30 gekauft, beim freien Händler.
    Das Auto ist von 04/2016, hat also noch Herstellergarantie.


    Gibt es nun für mich noch eine Möglichkeit, eine Garantie darüber hinaus bei BMW abzuschließen? Oder woanders?

  • Du hast die Möglichkeit eine Neuwagenanschlussgarantie, die nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung beginnt, zu kaufen. Diese Neuwagenanschlussgarantie wird dir allerdings nur vom erstmalig ausliefernden Händler/Niederlassung deines Fahrzeuges verkauft. Zu beachten wäre allerdings auch, dass die Neuwagenanschlussgarantie nicht so umfangreich wie die 24-monatige Gewährleistung ist. Am besten du lässt dir vorher die Garantiebedingungen aushändigen und schaust in Ruhe einmal die Bedingungen durch.


    Es bestünde aber auch die Möglichkeit eine Garantie bei einem Dritten Garantieversicherer zu kaufen. Meiner Erfahrung nach war dies allerdings sehr sehr teuer und trotzdem sind in den Garantiebedingungen viele Ausschlüsse vorhanden.

  • Ich muss das Thema nochmal auspacken.
    Habe soeben einen F30 gekauft, beim freien Händler.
    Das Auto ist von 04/2016, hat also noch Herstellergarantie.


    Gibt es nun für mich noch eine Möglichkeit, eine Garantie darüber hinaus bei BMW abzuschließen? Oder woanders?

    Lediglich die Europlus Gebrauchtwagen Garantie kann man noch abschliessen . Früher konnte man innerhalb der Gewährleistungsfrist noch diese erweitern.
    Das funktioniert jedoch seit ende letzten Anfang diesen Jahres nicht mehr , die Gewährleistungsverlängerung ( mit umgekehrter Beweislast) kann nur noch in den ersten 3 Monaten nach erstanmeldung/ Lieferung abgeschlossen werden.
    Danach gibts nur noch diese Europlus Geschichte.