Auto aufgebrochen - wie verhalten und was tun?

  • Rechtlich ja, weil es meine Pflicht gewesen wäre Firmeneigentum zu "sichern" ... in dem Fall war es sogar mein privates TomTom ... aber nehmen wir an es wäre das Firma gewesen und ich hätte es offen liegen lassen, hätte ich dafür aufkommen müssen ... rechtlich. Wie es dann innerhalb der Firma geregelt ist, ist ne andere Sache ... hängt dann wohl vom Klima ab usw. :)

  • Zitat

    Rechtlich ja, weil es meine Pflicht gewesen wäre Firmeneigentum zu
    "sichern" ... in dem Fall war es sogar mein privates TomTom ... aber
    nehmen wir an es wäre das Firma gewesen und ich hätte es offen liegen
    lassen, hätte ich dafür aufkommen müssen ... rechtlich. Wie es dann
    innerhalb der Firma geregelt ist, ist ne andere Sache ... hängt dann
    wohl vom Klima ab usw. :)

    "Das wird dann mit dem Weihnachtsgeld verrechnet" ;) Das war ja dann, mit vorhandener Quittung, "Glück" im Unglück. Hätte man im krassen Fall eine Mahnung zu fürchten? Über sowas müsste man doch, falls man einen Firmenwagen beansprucht, aufgeklärt werden

  • Das ist ne andere Sache ... aber das man mit Firmeneigentum vorsichtig & umsichtig umgehen muss, sollte allen klar sein :)


    Wie es nun im einzelnen Fall aussieht ist ne andere Frage, aber das sollte man einfach mal in der Firma ansprechen. Mir wurde beim Firmenwagen mal der Aussenspiegel abgetreten nachts ... also Teilkasko Schaden ... der Wagen hat 150 Euro SB ... die hätte ich wohl auch eigentlich zahlen müssen, aber hat sofort und ohne Nachfrage die Firma gezahlt. Ob das in diesem Fall auch derne Pflicht ist weiss ich gerade nicht, aber eigentlich würde ich verstehen wenn ich die SB zahlen müsste. Wenn ich nen Schaden an nem Leihwagen mache muss ich da ja auch die SB zahlen ;)

  • Scheiß Schutzbrief ! sry aber ist so !
    Der normale Schutzbrief gilt immer und überall ! Egal ob vor der Haustür oder nicht !
    Und Wertminderung nur bei Haftpflicht ? ist Blödsinn damit hat DEINE Versicherung ja nichts zu tun, wenn du durch einen 3 eine Wertminderung hast muss SEINE Haftpflicht diese ausgleichen...


    Mit der Antwort würde ich mich nicht zufrieden geben, hast du keinen Ansprechpartner deiner Versicherung vor Ort ?


    es gibt keinen "Versicherungsgegner" da die Diebe unbekannt geflohen sind und ich somit keine gegnerische Versicherung in Regress nehmen kann.


    Das Geschiss mit BMW und Leihwagen kenne ich... Wenn man nicht mit Ersatzwagen versichert ist, hat man da keine Chance bei der Versicherung. Egal, wessen Schuld es ist. War in der selben Situation vor ca 3 Wochen. BMW wollte, wenn ich mich richtig erinnere 170CHF pro Tag für einen Leihwagen, die Versicherung meinte, das werde nicht getragen. Erst als es dann hiess, dass das zu ersetzende Teil auf unbestimmte Zeit von BMW nicht lieferbar sei, bekam ich dann einen Ersatzwagen direkt von der Garage. Am Besten fährst du demnächst vorbei und sprichst mit deinem Autoverkäufer. Ich hab damals immer mit dem Serviceleiter gesprochen, der mir aber auch kein Auto geben wollte. Als ich dann am Samstag direkt mit meinem Verkäufer sprach und ihm die Geschichte erzählte, konnte ich am Montag ein Leihwagen abholen und fahren, bis der Schaden behoben war.


    Hab es auch über meinen Verkäufer geregelt und darf jetzt X3 fahren bis meiner wieder repariert ist - frag mich nur, warum man das nicht gleich so regeln kann...



    Heute ist dann auch endlich die Reparatur-Freigabe vom Gutachter gekommen.
    Die Paddels wurden erstmal rausgestrichen - da muss ich nochmal mit dem Berater sprechen bzw. direkt mit der Versicherung.


    Wäre ja auch zu einfach, wenn alles glatt laufen würde X(

  • So war es auch nicht gemeint ! Meinte wenn dieser fall eintreten würde und BEISPIELSWEISE dir jemand ins Auto fährt (seine schuld) dann muss seine Haftpflicht dir deine Wertminderung zahlen ! In deinem fall ganz klar deine Kasko muss die Wertminderung zahlen. bzw. könnte wenn du es mitversichert hast natürlich nur :D ;)

  • so wie ich es einschätze muss ich morgen eh nochmal mit der Versicherung telefonieren, da sich der BMW-Berater wohl etwas "unflexibel" zeigt und nur das bestellt was auch wirklich tatsächlich verbaut ist...


    Ich seh schon kommen, dass wird wieder ein Drama :wacko::whistling: dann kann ich auch gleich nach der Wertminderung fragen ;)

  • so wie ich es einschätze muss ich morgen eh nochmal mit der Versicherung telefonieren, da sich der BMW-Berater wohl etwas "unflexibel" zeigt und nur das bestellt was auch wirklich tatsächlich verbaut ist...


    Ich seh schon kommen, dass wird wieder ein Drama :wacko: :whistling: dann kann ich auch gleich nach der Wertminderung fragen ;)

    ja genau ! :thumbup:

  • Ich seh schon kommen, dass wird wieder ein Drama :wacko: :whistling: dann kann ich auch gleich nach der Wertminderung fragen ;)

    Wertminderung gibt's bei Kasko-Schäden nicht!

  • Ich weiss ehrlichgesagt auch nicht, wieso BMW momentan 6-7 Wochen braucht um Ersatzteile zu liefern. Bei mir muss eine Spurstange ersetzt werden und es hiess "Wir bestellen die, in 3-4 Tagen ist alles fertig." Das war nun vor über 4 Wochen, und niemand weiss, wann die Stange kommen wird... Deswegen muss BMW ja fast Ersatzwagen bereitstellen. Aber das kann doch nicht sein 8|

  • Das ist ne andere Sache ... aber das man mit Firmeneigentum vorsichtig & umsichtig umgehen muss, sollte allen klar sein :)


    Wie es nun im einzelnen Fall aussieht ist ne andere Frage, aber das sollte man einfach mal in der Firma ansprechen. Mir wurde beim Firmenwagen mal der Aussenspiegel abgetreten nachts ... also Teilkasko Schaden ... der Wagen hat 150 Euro SB ... die hätte ich wohl auch eigentlich zahlen müssen, aber hat sofort und ohne Nachfrage die Firma gezahlt. Ob das in diesem Fall auch derne Pflicht ist weiss ich gerade nicht, aber eigentlich würde ich verstehen wenn ich die SB zahlen müsste. Wenn ich nen Schaden an nem Leihwagen mache muss ich da ja auch die SB zahlen ;)


    ...ist sicherlich von Firma zu Firma verschieden, aber in Deinem Beispiel würde ich es nicht akzeptieren, wenn ich als Nutzer die SB bezahlen sollte, außer man kann mir grobe Fahrlässigkeit nachweisen.


    Bei uns kommt eine Zahlung der SB grundsätzlich nur bei Selbstverschuldeten Schäden, also Vollkasko in Frage und hier zeigt sich die Firma meist kulant.