An die Österreicher - muss man originale BMW 20" Felgen typisieren lassen?

  • Hallo,


    ich hab eine Frage an an die Österreicher unter euch.


    Ich hab einen F30, 318d bei dem im Typenblatt nur die 7x16 mit 205/60 Felgen/Reifen eingetragen sind. Ich hab nun für den Sommer die Performance M 405 in 20“ gekauft. Muss ich die nun von einem Gutachter „typisieren“ lassen, oder wurden alle original BMW Räder mit dem Fahrzeug mittypisiert? Beim E91 und bei den Mini´s war das immer der Fall.


    Lg
    deixi

  • Schau in deine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ob da die Felgen und Reifen drin stehen.


    Wenn ja, dann nicht.
    Wenn nein, dann typisieren



    Hast du keine COC, kannst du die bei www.meinbmw.de bestellen. Kostet um 50 Euro

  • Na das hört sich nicht gut an. Ich hab ein "Typenblatt" indem unter Pkt. 52 nichts angeführt ist. Ich kenne ein Typenblatt von einem X3 mit M Paket bei dem sind zB die 19" angeführt. D.h. bei mir dann wohl typisieren!?


    Das hört sich aber nach Willkür von BMW an, der eine hat´s drin der andere nicht!? Ich werde mal mit dem Händler über das Thema sprechen.


    lg

  • Im Zulassungsschein (nicht Scheckkartenformat) sollte doch mehr als nur 7x16 mit 205/60 stehen. Eigentlich ist für den F30 folgendes zugelassen:


    bei 20 Zoll


    VA: Reifen 225/35 R20 - Felge: 8JX20 ET:36
    Ha: Reifen 255/30 R20 - Felge: 8,5JX20 ET:47


    Bin mir ziemlich sicher, dass das in meinem Zulassungsschein (auch Typenschein) drin steht.

  • Die Dinger haben doch eine EU Zulassung für den F3x, geh zum Händler und laß dir diesen Beleg ausdrucken, sollte reichen.
    Dafür braucht man keine Eintragung (Deutschland) oder Typisierung (Österreich)


    Gruß Mario

  • Wenn sie im Zulassungschein stehen und man würde gerne umrüsten, aber man hat eine Tieferlegung verbaut, die ja in Kombination mit Felgen/Reifen eingetragen wird, muss man dann die OEM Felgen auch mit der vorhandenen Tieferlegung neu eintragen?
    Theoretisch auch den original Winterreifensatz oder?

  • Normalerweise und wir reden hier nur von Teilen mit Gutachten muss nicht neu Typisiert werden.
    Daher: FELGEN / REIFEN / FAHRWERK es kann eines der Teile mit entsprechenden Gutachten (EG) geändert werden und das Fahrzeug muss nicht typisiert werden da das entsprechende Bauteil ja ein Gutachten hat. Diese Gutachten beziehen sich aber immer auf ein originales Fahrzeug (Das Gutachten der Felge kann ja nicht bescheinigen das es mit KW/H&R oder sonst was passt...) wird mehr als 1 Element geändert brauchst du ein Kombinationsgutachten (am besten vom Zivilgutachter...)... soweit die Theorie.


    In der Praxis zählt das was im Zulassungsschein steht übrigens nicht. Da es sich in diesem Fall um originale BMW Felgen handelt und die beim Händler ganz normal für unseren F30 gekauft werden können würde ich mir keine weiteren Gedanken machen sofern du ein originales Fahrwerk verbaut hast!


    Bitte nicht schlagen für die Aussage aber: es kann in wirklichkeit nichts passieren da Originale BMW Felgen und somit alles gut!


    LG

  • Und genau solch ein Kombinationsgutachten bezieht sich ja nur auf einen Felgen/Reifentyp.
    Z.B. Zubehör Felgen ala ZP und H&R Federn sind eingetragen.


    Aber wenn man dann auf OEM Winterfelgen umsattelt was ist dann dieses Kombigutachten noch wert? Obwohl die Tieferlegung/Federn sich ja auf OEM Felgen beziehen.

  • Captain here:


    Genaugenommen darfst du bei uns in AT nur fahren, was auch in der Zulassung steht.
    In der Praxis sind da bei BMW oft nicht alle Dimensionen eingetragen, das hängt von der Tagesverfassung der Tante auf der Zulassungsstelle ab. Bei mir sind zB nur 205/60/16 drin LOL und der Bereich "Vermerke" war der Dame zuviel arbeit.


    Du kannst also


    a) die Eintragung aller Parameter und Dimensionen gemäß Typenschein/Übereinstimmungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle einfordern oder


    b) im Falle einer Kontrolle oder für den Fall eines Unfalls eine Kopie vom Typenschein ins Handschuhfach legen und auf den Luftdruck-Aufkleber in der Fahrertüre hinweisen - so mache ich das seit jeder bei den BMWs und hatte nie Probleme.
    Rechtlich ist es streng genommen aber nur sauber, wenn die Dame JEDE Dimension auch in die Zulassung einträgt.