Nach sorgfältigem Studium der Beiträge finde ich jetzt meine bescheiden aussehenden 16 Zoll Serienfelgen gar nicht mehr so hässlich. Diese sind zumindest Waschstraßen- und Bordstein-resistenter als schöne 20 Zöller.
Gruß Peter
Sünde und Bestrafung
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Kurzes Update von meiner Seite:Ich habe am späten Nachmittag noch die Möglichkeit gehabt mit dem Sachbearbeiter zu sprechen. Ich bin sehr positiv gestimmt, dass das ganze schnell und unkompliziert aus der Welt geschafft werden kann.
Der Waschanlagenbetreiber sah die Schuldfrage als offensichtlich (Fehler seines Mitarbeiters) und hat sich sehr einsichtig gezeigt. Von sich aus bat er bereits an eine Felge (die hintere, welche es etwas mehr erwischt hat) zu ersetzen und mich für Montage und Demontage in Form von Waschgutscheinen zu entschädigen.
Da ich selbst eine gute Montier- und Wuchtmaschine besitze würde mir das natürlich entgegenkommen.
Ich habe jetzt per Mail Bilder gesendet und das ganze nochmal schriftlich festgehalten und denke, dass es eventuell schnell eine Lösung geben kann. Da ich besseres zu tun habe als wegen 200€ "die man hätte haben können" nen Aufstand zu machen, werde ich die Füße still halten und hoffen, dass die Sache ohne Rechtsbeistand beendet werden kann.Im Übrigen haben mich die Felgen incl. Versand 1389€ gekostet. Ich war froh überhaupt einen Verkäufer in Deutschland zu finden und auch die richtigen WSP zu bekommen. Aus Tschechien hatte ich ebenfalls Angebote um die 1100€ incl. Versand, allerdings hätte es dazu kein Gutachten gegeben...
Aber was erzähle ich denn??? Erst sind die WSP zu Schwer, dann ist die Qualität schlecht und dann können Sie nicht eingetragen werden.. am Ende hat unser Freund doch immer was zu meckern...
Achso ich fahre auch noch diese sau schlechten Vredestein die jetzt plötzlich so viele mit begeisterung fahren... aber ich kann mir einfach nicht mehr leisten ich bin ja so ein armer Tropf
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Dann hab ich doch die Taiwan aus Tschechien
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ich habe selber drei Gerichtsurteile, bei denen ich den Schaden begutachtet habe, live und in Farbe erlebt und der Geschädigte den Rechtsstreit verloren hat.
Hier ein Auszug aus einem dieser Urteile, bei dem das Dach durch eine defekte Dachbürste deformiert wurde (schaden ca. 3.000 Euronen, in dem Urteil des Gerichts heißt es sinngemäß:
Der Betrieb einer vollautomatisierten Waschanlage unterliegt, wie viele andere Gewerbe auch, einer verschuldensabhängigen Haftung. Ein Verschulden konnte dem Betreiber nicht nachgewiesen werden, weil er u. a. eine vorschrifts- und regelmäßige Wartung der Anlage belegen konnte. Lt. Hersteller der Anlage treten derartige elektronische Defekte eher selten auf und sind bei Wartungen nicht vorhersehbar und daher war dieser Schaden nicht zu vermeiden.
Die Kosten für meinen Kunden:
-Schaden an seinem KFZ
-Gerichtskosten
-Anwaltskosten
-Gutachtenhonoraraber lassen wir das, hilft dem TE nicht wirklich weiter!
In Deutschland ist es nun mal so, dass nicht immer der Recht bekommt der auch recht hatIn dem von Dir beschriebenen Fall wäre es aber so, dass dann doch die Versicherung einspringen müsste...
Denn dafür MUSS jeder Waschanlagenbetreiber eine Versicherung haben Ist die Anlage- wie von Dir beschrieben- ordnungsgemäß und nachweislich gewartet worden und es entsteht dennoch ein Schaden- so kann in keinem Falle der Benutzer dafür in Eigenhaftung genommen werden, denn der Schaden ist nicht durch den Benutzer verursacht worden- sondern durch die Anlage...aus welchen Gründen auch immerIst die Anlage also ordnungsgemäß gewartet worden, ist dem Betereiber keine Fahrlässigkeit nachzuweisen...dennoch ist er der Verursacher des Schadens- und damit seine Versicherung haftbar zu machen
Edit: Der Chef und Inhaber der Clean Car-Waschanlagenkette ist einer meiner besten Freunde und habe diesbezüglich extra einmal bei ihm nachgefragt
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Wie gut, wenn man(n) Freunde hat
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In Deutschland ist es nun mal so, dass nicht immer der Recht bekommt der auch recht hatIn dem von Dir beschriebenen Fall wäre es aber so, dass dann doch die Versicherung einspringen müsste...
Denn dafür MUSS jeder Waschanlagenbetreiber eine Versicherung haben Ist die Anlage- wie von Dir beschrieben- ordnungsgemäß und nachweislich gewartet worden und es entsteht dennoch ein Schaden- so kann in keinem Falle der Benutzer dafür in Eigenhaftung genommen werden, denn der Schaden ist nicht durch den Benutzer verursacht worden- sondern durch die Anlage...aus welchen Gründen auch immerIst die Anlage also ordnungsgemäß gewartet worden, ist dem Betereiber keine Fahrlässigkeit nachzuweisen...dennoch ist er der Verursacher des Schadens- und damit seine Versicherung haftbar zu machen
Edit: Der Chef und Inhaber der Clean Car-Waschanlagenkette ist einer meiner besten Freunde und habe diesbezüglich extra einmal bei ihm nachgefragt
ich kann dazu nur sagen, dass die Versicherung des Betreibers den Schaden von Anfang an abgelehnt und der Geschädigte dann den Klageweg beschritten hat.
Dazu benötigte er natürlich ein Schadengutachten, das die genaue Schadenhöhe beziffert.
Die Klage hat er dann, wie bereits erwähnt, in erster Instanz verloren!
Ob er danach noch 'ne Etage höher gegangen ist, kann ich nicht sagen (wohl eher nicht, da er nicht rechtschutzversichert war).
Diese Geschichte habe ich halt live und in Farbe erlebt und kenne sie also nicht nur vom Hörensagen.
Von befreundeten SVs habe ich allerdings schon ähnliche Fälle geschildert bekommen, ich will das auch nicht überbewerten oder gar Waschanlagen schlecht reden (fahre selber ständig in die Dinger rein), nur kann es halt passieren, dass man nach einer Wäsche der gearschte ist! -
ich kann dazu nur sagen, dass die Versicherung des Betreibers den Schaden von Anfang an abgelehnt und der Geschädigte dann den Klageweg beschritten hat.
Dazu benötigte er natürlich ein Schadengutachten, das die genaue Schadenhöhe beziffert.
Die Klage hat er dann, wie bereits erwähnt, in erster Instanz verloren!
Ob er danach noch 'ne Etage höher gegangen ist, kann ich nicht sagen (wohl eher nicht, da er nicht rechtschutzversichert war).
Diese Geschichte habe ich halt live und in Farbe erlebt und kenne sie also nicht nur vom Hörensagen.
Von befreundeten SVs habe ich allerdings schon ähnliche Fälle geschildert bekommen, ich will das auch nicht überbewerten oder gar Waschanlagen schlecht reden (fahre selber ständig in die Dinger rein), nur kann es halt passieren, dass man nach einer Wäsche der gearschte ist!Ich stelle Deine Aussage auch in keinster Art und Weise in Zweifel...zudem dirkutieren wir hier ja nun auch nur mit Halbwissen und ohne dezidierte Anhaltspunkte
War das Fahrzeug im Originalzustand oder nicht? Sind da Anbauteile abgerissen? Etc...Fakt ist nur der:
Jeder Waschanlagenbetreiber MUSS eine Haftpflichtversicherung haben. Kommt es in der Waschstraße zu einem Schaden, dann muss in jedem Einzelfall eruiert werden warum es zu dem Schaden kam- und wer dafür verantwortlich ist
In erster Linie wird geschaut, ob das Auto im Originalzustand war und/oder den Vorgaben des Betreibers entsprochen hat. Ist das alles gegeben , dann wird der Betreiber auf die Probe gestellt: Ist die Waschstraße ordnungsgemäß und nachweislich gewartet? Hat es ein menschliches Versagen gegeben oder einen technischen Defekt? Wenn letzteres auftritt, warum ist das so?
Kann dem Betreiber keine Nachlässigkeit bewiesen werden, tritt die Versicherung in Kraft...sollte zumindest seinDas Versicherungen sich gerne wehren und selbst berechtigte Ansprüche abweisen, ist ja auch kein Geheimnis! Insbesondere, wenn der "kleine Kläger" keine Rechtschutzversicherung hat
Ich selber habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass ich als Geschädigter eines Unfalls von der gegnerischen Versicherung angerufen wurde und man mir vorschreiben wollte mein Fahrzeug in einer "Partnerwerkstatt" der Versicherung instand setzen zu lassen- ansonsten würde man den Schaden nicht übernehmen.
Es interessierte den Mitarbeiter auch nicht, dass ich sagte "Das Fahrzeug ist ein Leasingauto- und ich nur Besitzer und nicht Eigentümer! Der Eigentümer schreibt im Leasingvertrag vor, dass das Fahrzeug nur durch Partnerbetriebe des Herstellers gewartet und instand gesetzt werden darf...also BMW!"
Antwort des Versicherungsmitarbeiters: "Die müssen ja nichts davon erfahren, wenn sie denen das nicht auf die Nase binden!"Ich habe daraufhin den Namen und die Personalnummer meines Gesprächspartners verlangt und ihm deutlich gesagt, dass ich ihn anzeigen werde. Daraufhin beendet er augenblicklich das Telefonat!
Dennoch wollte die Versicherung nicht zahlen...und erst einige Gerchtsverfahren später bekam ich mein Recht! -
Das Versicherungen sich gerne wehren und selbst berechtigte Ansprüche abweisen, ist ja auch kein Geheimnis! Insbesondere, wenn der "kleine Kläger" keine Rechtschutzversicherung hat
Ich selber habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass ich als Geschädigter eines Unfalls von der gegnerischen Versicherung angerufen wurde und man mir vorschreiben wollte mein Fahrzeug in einer "Partnerwerkstatt" der Versicherung instand setzen zu lassen- ansonsten würde man den Schaden nicht übernehmen.
Es interessierte den Mitarbeiter auch nicht, dass ich sagte "Das Fahrzeug ist ein Leasingauto- und ich nur Besitzer und nicht Eigentümer! Der Eigentümer schreibt im Leasingvertrag vor, dass das Fahrzeug nur durch Partnerbetriebe des Herstellers gewartet und instand gesetzt werden darf...also BMW!"
Antwort des Versicherungsmitarbeiters: "Die müssen ja nichts davon erfahren, wenn sie denen das nicht auf die Nase binden!"Ich habe daraufhin den Namen und die Personalnummer meines Gesprächspartners verlangt und ihm deutlich gesagt, dass ich ihn anzeigen werde. Daraufhin beendet er augenblicklich das Telefonat!
Dennoch wollte die Versicherung nicht zahlen...und erst einige Gerchtsverfahren später bekam ich mein Recht!ja, das Schadenmanagement der Versicherer heutzutage sucht schon seines Gleichen, die HUK ist da ganz weit vorne, google mal nach der Webseite "Captain HUK", Rechtsverdreher und SVs haben die Seite ins Leben gerufen, ist ganz interessant.
Ich habe jeden Tag mit verunsicherten Geschädigten zu tun, die von den Versicherern irgendeinen Mist erzählt bekommen.
Gutachten wird nicht bezahlt, Partnerwerkstatt nehmen, ganz weit vorne merkantile (gefühlte) Wertminderung, Stundenverrechnungssätze von Vertragswerkstätten, Einlackierung benachbarter Bauteile und, und und.... -
ja, das Schadenmanagement der Versicherer heutzutage sucht schon seines Gleichen, die HUK ist da ganz weit vorne, google mal nach der Webseite "Captain HUK", Rechtsverdreher und SVs haben die Seite ins Leben gerufen, ist ganz interessant.
Ich habe jeden Tag mit verunsicherten Geschädigten zu tun, die von den Versicherern irgendeinen Mist erzählt bekommen.
Gutachten wird nicht bezahlt, Partnerwerkstatt nehmen, ganz weit vorne merkantile (gefühlte) Wertminderung, Stundenverrechnungssätze von Vertragswerkstätten, Einlackierung benachbarter Bauteile und, und und....Ich musste gerade schmunzeln...es war in der Tat die von Dir erwähnte Versicherung
Trotzdem ein interessantes Thema:
Ein Bekannter von mir sitzt im Vorstand eines Versicherungskonzerns- und den habe ich eben auch mal angerufen und gefragt:
Entscheidend ist, wer zum Schadenszeitpunkt das Fahrzeug bewegt hat...Nach den Aussagen von bash0rn zu schliessen...
ZitatDas man nicht lenken darf ist mir völlig klar und das habe ich in der
Anlage auch nicht. Lediglich beim Zurücksetzen habe ich mich auf den MA
verlassen, der mir sagte und anzeigte ich solle einlenken.ZitatBeim Einfahren war es wohl links relativ eng und der Mitarbeiter bat mich deshalb zurückzusetzen und weiter rechts anzufahren.
..ist davon auszugehen, dass er zum Schadenszeitpunkt im Auto saß und gefahren ist! Damit ist er auch der Verursacher und somit auch für den Schaden verantwortlich!
Anders wäre es, wenn er das Fahrzeug schadlos abgestellt hätte und das Förderband das Fahrzeug bewegt hätte- dann wäre in der Tat der Waschanlagenbetreiber (bzw. seine Haftpflichversicherung) regresspflichtig!