Wenn man solche Bilder sieht, hat man ja gar keine Lust mehr das Auto in der Waschstraße zu waschen.
Drück dir die Daumen dass der Waschstraßenbetreiber via Versicherung für den Schaden aufkommt.
Sünde und Bestrafung
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Nicht umsonst steht vor der Waschanlage - nicht lenken
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Sowas ist Ärgerlich Phil
Der Thread-Titel ist aber mehr als passend gewählt
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Wenn man solche Bilder sieht, hat man ja gar keine Lust mehr das Auto in der Waschstraße zu waschen.
Drück dir die Daumen dass der Waschstraßenbetreiber via Versicherung für den Schaden aufkommt.das sollte man in der Tat überdenken!
Man fährt immer auf eigenes Risiko in eine Waschanlage, etwaige Schäden bzw. die Regulierung werden in den meisten Fällen von den Versicherern der Betreiber abgelehnt.
Darüber gibt's auch einschlägige Gerichtsurteile, die den Versicherern Recht geben.
Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Wartung der Anlage, soll heißen, wenn die Anlage immer ordnungsgemäß gewartet wurde, ist der Betreiber bzw. dessen Versicherung raus und man guckt in die Röhre.
Das Gegenteil lässt sich leider in den seltensten Fällen nicht wirklich beweisen! -
Es gab bei uns mal einen Fall, wo eine Frau (soll jetzt kein Klischee sein, war wirklich so) in die Waschstraße gefahren ist, und ihr Fahrzeug dabei im ca 30 Grad Winkel innerhalb der Waschstraße abgestellt hat.
Übertrieben dargestellt hat sie so : |/| in der Waschanlage gestanden. (Der / ist ihr Auto.)
Als die Anlage zurückfuhr krachte sie natürlich voll ins Auto - weil dieses links und rechts überstand.
Sie verklagte daraufhin den Betreiber, weil nirgends stand dass man gerade in der Waschstraße stehen muss! Hat aber verloren ... und der Verteidiger des Angeklagten sagte unter anderem folgendes (in juristischer Sprache, hier auf deutsch übersetzt):
"Ganz ehrlich, wenn man nicht weiß dass man gerade in einer Waschstraße stehen muss, hat nichtmal nen Führerschein verdient!"
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Also hilfreich ist das jetzt auch nicht mehr, aber meine Fahrzeuge geniessen schon immer nur Handwäsche.
Alleine schon, weil mir der Lack zu lieb ist für diese Vergewaltigungsmaschinen. Richtig sauber wird das Auto ja sowieso nicht.Ärgerlich ist das auf jeden Fall. Aber auf dem Schaden wirst du wohl sitzenbleiben.
Wolf: hrhrhrhr
Es gibt schon bescheuerte Menschen. Ich frag mich da immer, wie kommen so Leute durchs Leben? -
Man fährt immer auf eigenes Risiko in eine Waschanlage, etwaige Schäden bzw. die Regulierung werden in den meisten Fällen von den Versicherern der Betreiber abgelehnt.
Darüber gibt's auch einschlägige Gerichtsurteile, die den Versicherern Recht geben.
Ganz so simpel ist es dann doch nicht:Zunächst mal ist es für den Geschädigten völlig irrelevant, ob die Versicherung des Anlagenbetreibers für den Schaden aufkommt oder nicht. Entscheidend ist einzig und allein, ob hier Schadenersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber bestehen und auch durchgesetzt werden können.
Wie sich die Sachlage bisher darstellt (es war kein Hinweis auf eine max. zulässige Reifen-/Felgenbreite vorhanden, die Mitarbeiter haben den Geschädigten sogar eingewiesen, statt ihn an einer Nutzung der Anlage zu hindern), stehen die Chancen dafür nicht einmal so schlecht. Vermutlich wird der Betreiber schon aufgrund der Schadenhöhe den Schaden nicht freiwillig ersetzen, also wird man das juristisch ausfechten müssen. Da hat Staati völlig recht: Anwalt einschalten, und wohl dem, der rechtsschutzversichert ist. Aber selbst ohne Rechtsschutzversicherung sollte man zumindest ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, der einem dann schon sagen wird, wie die Chancen stehen.
Was kann der Anlagenbetreiber zu seiner Entlastung vortragen:
- Entweder kann er behaupten, die Anlage sei für diese Reifen-/Felgenbreite nicht geeignet. Dann wird er sich den Einwand gefallen lassen müssen, daß er a) einen entsprechenden und gut lesbaren Hinweis hätte anbringen müssen, und daß b) dann sein Mitarbeiter das Fahrzeug schon mal gar nicht hätte einweisen dürfen.
- Oder er behauptet, die Anlage sei zwar sehr wohl für diese Reifen-/Felgenbreite geeignet, der Fahrer habe das Fahrzeug jedoch nicht korrekt in die Spur eingefahren. Dann wird er sich den Einwand gefallen lassen müssen, daß der Einweiser das hätte bemerken und ihn darauf hätte aufmerksam machen müssen. Wenn man im Fahrzeug sitzt, kann man das nun mal nicht zentimetergenau sehen oder abschätzen.
In beiden Fällen wird ein Anwalt, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, den Betreiber vor Gericht argumentativ in die Enge treiben können.
Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Wartung der Anlage, soll heißen, wenn die Anlage immer ordnungsgemäß gewartet wurde, ist der Betreiber bzw. dessen Versicherung raus und man guckt in die Röhre.
Sorry, aber das ist falsch, zumal es gar nicht um die Wartung der Anlage geht, sondern um deren grundsätzliche Eignung für das betreffende Fahrzeug.Hat der Geschädigte erstmal seinen Anspruch gegen den Betreiber gerichtlich durchgesetzt, muß der löhnen, no matter what. Ob der dann wiederum den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt, kann dem Geschädigten völlig wurscht sein, das muß der Betreiber im Anschluß mit seiner Versicherung klären (und ggf. gegen diese gerichtlich vorgehen, wenn er glaubt, im Recht zu sein). Versicherungen sind schließlich keine Gerichte, die finale Entscheidungen über Schadenersatz- und Haftungsansprüche zu treffen haben.
Es kann also durchaus passieren, daß a) der Betreiber für den Schaden aufkommen muß, und b) die Versicherung ihn nicht ersetzen muß, z.B. weil der Betreiber schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Es ist nun mal so, daß man nicht gegen jeden Bockmist, den man im Leben verzapft, versichert ist oder jemand anderen zur Rechenschaft ziehen kann.
- Entweder kann er behaupten, die Anlage sei für diese Reifen-/Felgenbreite nicht geeignet. Dann wird er sich den Einwand gefallen lassen müssen, daß er a) einen entsprechenden und gut lesbaren Hinweis hätte anbringen müssen, und daß b) dann sein Mitarbeiter das Fahrzeug schon mal gar nicht hätte einweisen dürfen.
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Aber auf dem Schaden wirst du wohl sitzenbleiben.
Aber warum, gibt's vielleicht 'ne Begründung...?Verstehe die pessimistische Haltung der meisten hier nicht (bist ja nicht der erste und einzige, hab Deinen Post nur willkürlich herausgegriffen).
Siehe meinen vorherigen Post.
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ich habe selber drei Gerichtsurteile, bei denen ich den Schaden begutachtet habe, live und in Farbe erlebt und der Geschädigte den Rechtsstreit verloren hat.
Hier ein Auszug aus einem dieser Urteile, bei dem das Dach durch eine defekte Dachbürste deformiert wurde (schaden ca. 3.000 Euronen, in dem Urteil des Gerichts heißt es sinngemäß:
Der Betrieb einer vollautomatisierten Waschanlage unterliegt, wie viele andere Gewerbe auch, einer verschuldensabhängigen Haftung. Ein Verschulden konnte dem Betreiber nicht nachgewiesen werden, weil er u. a. eine vorschrifts- und regelmäßige Wartung der Anlage belegen konnte. Lt. Hersteller der Anlage treten derartige elektronische Defekte eher selten auf und sind bei Wartungen nicht vorhersehbar und daher war dieser Schaden nicht zu vermeiden.
Die Kosten für meinen Kunden:
-Schaden an seinem KFZ
-Gerichtskosten
-Anwaltskosten
-Gutachtenhonoraraber lassen wir das, hilft dem TE nicht wirklich weiter!
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ich habe selber drei Gerichtsurteile, bei denen ich den Schaden begutachtet habe, live und in Farbe erlebt und der Geschädigte den Rechtsstreit verloren hat.
Hier ein Auszug aus einem dieser Urteile, bei dem das Dach durch eine defekte Dachbürste deformiert wurde (schaden ca. 3.000 Euronen, in dem Urteil des Gerichts heißt es sinngemäß:
Der Betrieb einer vollautomatisierten Waschanlage unterliegt, wie viele andere Gewerbe auch, einer verschuldensabhängigen Haftung. Ein Verschulden konnte dem Betreiber nicht nachgewiesen werden, weil er u. a. eine vorschrifts- und regelmäßige Wartung der Anlage belegen konnte. Lt. Hersteller der Anlage treten derartige elektronische Defekte eher selten auf und sind bei Wartungen nicht vorhersehbar und daher war dieser Schaden nicht zu vermeiden.
Mag ja alles sein, ist aber ein völlig anders gelagerter Fall (elektronischer Defekt eben). Äpfel, Birnen...aber lassen wir das, hilft dem TE nicht wirklich weiter!
Dieser Fall nicht, das stimmt.Es ging mir aber primär um die Irrelevanz der Frage, ob die Versicherung des Betreibers den Schaden ersetzt oder nicht.