Sünde und Bestrafung

  • Zuerst bekam ich zu hören, dass ich- respektive mein Fahrer- ja der Unfallverursacher sei und nicht wie ich behaupten würde, die Versicherungsnehmerin der HUK! Desweiteren teilte man mir mit, dass man sich nicht scheuen würde die auch notfalls vor Gericht zu beweisen. Man gäbe mir die einmalige Chance, an dieser Stelle zu zugeben der Unfallverursacher zu sein.
    Ich wies den "netten Herren" am Telefon darauf hin, dass er mit solchen Sprüchen bei mir nicht landen könne- denn zum einen hat die herbeigerufene Polizei den Unfall aufgenommen und eindeutig einen Verursacher ausgemacht- und das sei nun einmal unanzweifelbar die Versicherungsnehmerin seines Arbeitgebers...zum anderen meine Rechtschutzversicherung auch solch ein Verfahren problemlos tragen würde...


    Anstatt nun mal einzulenken, wurde sofort darauf verwiesen, dass man meinen Schaden nur regulieren würde wenn das Auto in einer Partnerwerkstatt der HUK instand gesetzt werden würde. Ansonsten würde man vertragsgerecht auf eine Regulierung des Schadens verzichten- ich müsse selbst entscheiden ob ich den nötigen finanziellen Backround dafür besitzen würde...


    :nono:


    Dieses Vorgehen ist natürlich in keiner Weise zu rechtfertigen. Da weiß man nicht, was man schlimmer finden soll: Die Chuzpe, die solche Typen an den Tag legen, oder die Dummdreistigkeit, mit der einem implizit unterstellt wird, wie dämlich man sei, um darauf auch noch reinzufallen.


    Nur sind vermutlich nicht wenige wirklich so dämlich.


    Allerdings läßt sich das nach meinen Erfahrungen wie gesagt in keiner Weise auf Schadenfälle im Kaskobereich übertragen.

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.


  • Dieses Vorgehen ist natürlich in keiner Weise zu rechtfertigen. Da weiß man nicht, was man schlimmer finden soll: Die Chuzpe, die solche Typen an den Tag legen, oder die Dummdreistigkeit, mit der einem implizit unterstellt wird, wie dämlich man sei, um darauf auch noch reinzufallen.


    Nur sind vermutlich nicht wenige wirklich so dämlich.


    das hat weniger was mit Dämlickkeit, sondern mit Unwissenheit zu tun.
    Die Callcenter-Heinis der Versicherer sind geschult, die Geschädigten einzuschüchtern, natürlich geraten sie ab und an auch mal an den Richtigen, der ihnen Lack gibt!



    Allerdings läßt sich das nach meinen Erfahrungen wie gesagt in keiner Weise auf Schadenfälle im Kaskobereich übertragen.


    Kasko ist einzig und allein eine Vertragssache zwischen dir und deiner Versicherung.
    Wenn man ein Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, um ein paar Euronen zu sparen (ja solche gibt es auch bei hochwertigen Autos), muss man im Kaskoschadenfall auch die Partnerwerkstatt des Versicherers akzeptieren, ebenso der versicherungseigenen SV, keine Wertminderung, Leihwagen ect.


    Schlußendlich muss das aber jeder für sich entscheiden, was ihm wichtig ist!

  • Kasko ist einzig und allein eine Vertragssache zwischen dir und deiner Versicherung.
    Wenn man ein Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, um ein paar Euronen zu sparen (ja solche gibt es auch bei hochwertigen Autos), muss man im Kaskoschadenfall auch die Partnerwerkstatt des Versicherers akzeptieren, [...]


    Weiß ich doch und hatte deshalb geschrieben:


    Und ob man z.B. eine Partnerwerkstatt nehmen muß, hängt halt von Inhalt und Umfang des abgeschlossenen Vertrages ab. Ich kann jede beliebige Werkstatt beauftragen, beim E46 hingegen hatte ich auch so 'ne Klausel, daß es eine Vertragswerkstatt der HUK sein muß (Prämie ist dann halt niedriger), aber da war mir das ab 150.000 km auch weitgehend egal.


    Aber was genau meinst Du mit dem blau markierten hier, das würde mich interessieren:


    [...] ebenso der versicherungseigenen SV, keine Wertminderung, Leihwagen ect.

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Sorry
    SV=Sachverständige/Gutachter
    merkantile Wertminderung=Ausgleich für einen reparierten Schaden


    Man unterscheidet zwischen technischer und merkantiler (gefühlter) Wertminderung.
    technische Wertminderung=z.B. Seitenwand vorne links deformiert, der Schaden ist nicht repariert, sieht also jeder, beim Verkauf oder Leasingrückgabe wird das in Abzug gebracht bzw. nachberechnet.
    Merkantile (gefühlte) Wertminderung=so wie oben aber repariert.
    Wenn man nun zwei identische Fahrzeuge (gleiche Laufleistung, Baujahr, Ausstattung) beim Verkauf für den gleichen Preis anbietet,
    für welchen würde sich ein potentieller Käufer wohl entscheiden?
    Richtig, für den ohne Unfallschaden - daher steht dem Geschädigten nach einem Unfall, abhängig vom Alter und der Laufleistung, diese Wertminderung zu, um den Verlust beim späteren Verkauf auszugleichen!
    Diese richtet sich nach Art und Umfang des Schadens (nur Schraubteile oder sind auch Rahmenteile betroffen).
    Normalerweise liegt die Wertminderung zwischen 10-15% der Netto-Reparaturkosten.


    Früher wurde sie nur für verunfallte Fahrzeuge gezahlt, die jünger als 5 Jahre und/oder weniger als 100.000 KM gelaufen haben.
    Da die Fahrzeuge heutzutage aber wesentlich langlebiger sind, als noch vor 20 Jahren, sprechen Gerichte diese teilweise auch für ältere Fahrzeuge zu.


    In den meisten Fällen muss sie eh eingeklagt werden, da Versicherer sie ungern selbstständig zahlen, obwohl sie im Schadengutachten vom Sachverständigen ausgewiesen wurde.