Da ich unglücklicherweise diesmal etwas spät mit der Bestellung der Winterreifen dran war, werden diese erst Ende des Monats aufgezogen. Ich habe mal in den Versicherungs-Bedingungen der HUK24 nachgelesen, und dort steht:
"Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden."
Bedeutet das, wenn ich einen Unfall wegen Eisglätte oder Schnee habe, wird trotzdem ohne Abzüge gezahlt?
Und ja, das nächste mal bin ich wieder rechtzeitig am Bestellen