Winterreifen

  • Da ich unglücklicherweise diesmal etwas spät :applaus: mit der Bestellung der Winterreifen dran war, werden diese erst Ende des Monats aufgezogen. Ich habe mal in den Versicherungs-Bedingungen der HUK24 nachgelesen, und dort steht:


    "Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden."


    Bedeutet das, wenn ich einen Unfall wegen Eisglätte oder Schnee habe, wird trotzdem ohne Abzüge gezahlt?


    Und ja, das nächste mal bin ich wieder rechtzeitig am Bestellen

  • Ohne die Sätze davor und danach zu kennen und ohne eventuelle Einschränkungen an anderer Stelle zu kennen und (ganz wichtig) ohne das dies ein juristischer Rat ist: Ja.


    Aber ;) wenn die Versicherung hinterher sagt "Nungut ja grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, aber Sommerreifen im Winter nutzen ist ja auch nur einfache Fahrlässigkeit...". Und wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. Ich würde mich nicht drauf verlassen.

  • Zur Winterreifen-Thematik vs. Versicherungsschutz:





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    Sommerreifen im Winter | Rechtslupe



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    AG Mannheim, Urteil vom 22.05.2015 - 3 C 308/14
    1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden…
    openjur.de

  • Hallo!


    So, der Winter kann kommen. :)


    CU Oliver


    Schicke Felge - aber was mich total stört sind diese Badges im Bereich des Felgenhornes - scheint aber Mode zu werden. Sehe ich relativ oft in letzter Zeit.
    BTW: Kannst du mal bei Gelgenheit schreiben, wie sich der Neue elektrisch bei den jetzigen Temperaturen so verhält? Reichweite usw.
    Ein Erfahrungsbericht fehlt uns ja hier auch noch :D


    Gruß Mario