Ja eben!
Und wenn bei eingeschaltetem Abblendlicht das Rücklicht nicht nur eingeschaltet sein darf, sondern sogar eingeschaltet sein muß (und gleichzeitig das Einschalten des Abblendlichts jederzeit zulässig ist), wäre es doch hirnrissig, Rücklicht bei eingeschaltetem TFL zu verbieten.