Codierungen - Was ist im F3x "einstellbar" mit den richtigen Fähigkeiten / Codierern

  • Zitat

    Bin auch jung und du brauchst eigentlich keine Angst zu haben. Kannst ja alles wieder zurück codieren :)



    Mobil via Tapatalk ;)


    In diesem Fall wäre ich froh über weitere Infos per PM bezüglich Versionen und Bezugsquellen für Programme und Token sowie die nötige Hardware!

    LG
    Matthias


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    Straße nass, Fuss vom Gas...
    ...Straße trocken, drauf den Socken! :du:


  • Bei mir ist es so, dass ich eine ganze Weile in USA gelebt habe und das da hatte und davor einen E91 mit Xenons hatte (mit den LED Positionsleuchten) und ich der Meinung bin, dass es als Seitenmarkierungsleuchte zur besseren Erkennbarkeit von Fahrzeug und Fahrtrichtung beiträgt. Wieso das in Deutschland verboten ist werde ich in diesem Leben auch nicht mehr verstehen, da es meiner Ansicht nach zur Verkehrssicherheit beiträgt (nicht umsonst bauen viele Hersteller sowas ab Werk heute ein).


    Was die Legalität angeht bin ich nur eben momentan unsicher, da beim F30 die "Dauerblinker" durch die 5W Beleuchtung fast ausschließlich seitlich über den "Lichtleitbogen" sichtbar sind. Weiter wurde mir eben schonmal vom TÜV Garching gesagt, es wäre wohl soweit ok, solang die Blinkereigenschaft (vollständig an und aus) erhalten bleibt und die Standlichter (Coronas) erhalten bleiben. Was lt. TÜV illegal ist, ist eine Schaltung bei der der Blinker nie vollständig aus geht.
    Werde mich aber nochmal schlau machen, ob man das irgendwie auch eintragen oder vom TÜV bestätigen lassen kann, dass es nicht zum erlöschen der BE führt und man damit auf der sicheren Seite gegenüber der Rennleitung ist.


    Mit Dauernebelscheinwerfer rumfahren halte ich zum einen auch für Blödsinn und auch die Umrüstung auf weiße Nebler (sofern nicht LED) halte ich für fragwürdig, da nachgewiesen ist dass das weisse Halogenlicht stärker vom Nebel reflektiert wird und daher eher schädlich ist. Auch stört mich das gelbliche Licht nicht im Abbiegelicht, von daher werde ich daran bei mir auch nichts ändern.


    Was für mich ein verständliches Gimmick ist:
    Bei Zündung + Standlicht --> Tagfahrlichthelligkeit. Besonders bei Autobahnfahrten brauche ich nicht dauernd die Xenons bemühen, allerdings habe ich so eine Beleuchtung hinten am Fahrzeug wenn ich manuell auf Standlicht schalte!


    Lg

    LG
    Matthias


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  • Imho ist US-Standlicht illegal:
    51b Umrissleuchten.


    Der Sinn von gedimmtem TFL ist halt, dass es für Standlicht ist oder für Nebelscheinwerfer mit Standlicht.
    Im dunklen darf man nicht mit 100% TFL fahren, weil das TFL ungerichtet ist, also blendet, da es keine geregelte Hell-dunkel-grenze hat.


    Dass bei TFL hinten nichts leuchten darf ist mein ich auch irgendwo geregelt, das finde ich aber grade nicht.

  • Imho ist US-Standlicht illegal:
    51b Umrissleuchten.


    Der Sinn von gedimmtem TFL ist halt, dass es für Standlicht ist oder für Nebelscheinwerfer mit Standlicht.
    Im dunklen darf man nicht mit 100% TFL fahren, weil das TFL ungerichtet ist, also blendet, da es keine geregelte Hell-dunkel-grenze hat.


    Dass bei TFL hinten nichts leuchten darf ist mein ich auch irgendwo geregelt, das finde ich aber grade nicht.


    War das nicht beim E90 noch so, dass das TFL hinten mit den Rücklichtern geleuchtet hat?
    Also quasi Abblendlicht ohne Kennzeichenbeleuchtung hinten?


    Danke für den Gesetzesauzug zu den Begrenzungsleuchten. Werde mich da auf jeden Fall nochmal schlau machen!

    LG
    Matthias


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  • Es ist in der Tat so, wie Maverick es schon zum Teil ausgeführt hat. "US Standlicht" nicht legal zu betreiben, auch wenn ein 2-Faden Leuchtmittel verbaut oder das Standlicht für die Dauer der Blinkfrequenz deaktivirt ist (also der Blinker gänzlich ausgeht, ohne Dimmung).


    Nur mit Standlicht zu fahren ist natürlich auch nicht erlaubt. Aber mit NSW UND Standlicht - wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, zwecks reduzierung der Eigenblendung.


    Das TFL hinten war ja erst ne Sache von BMW zwischen 2006 und 2012, in einigen Ländern mit Aabblend)Lichtpflicht wird das TFL auch nur als Alternative anerkannt, wenn die Rückstrahler auch (zumindest zum Teil) leuchten. Aber verboten ist es meines Wissens nach nicht.

    Diesels are OK in taxis and tractors but NEVER in a luxury car - or even a slightly expensive one. But yours still cleaner than a Volkswagen, Grandson!


    ... says my 98 years old grandma.

  • Kann ja mal einer testen wenn ihm danach ist :D


    Klick mich


    Diesen Post übersehen? In dem von Dir verlinkten Post werden wortwörtlich die Parameter mitsamt Erläuterungen zitiert, auf die ich dort hingewiesen und in diesem Post auf Bimmerfest längst veröffentlicht hatte (allerdings ohne daß er die Quelle dieser Einstellungen nennt).


    Daß man das Ganze natürlich auch mit einer FA-Codierung erreichen kann, ist ja nix Neues und stand auch in meinem Bimmerfest-Post.

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Dass bei TFL hinten nichts leuchten darf ist mein ich auch irgendwo geregelt, das finde ich aber grade nicht.


    Das halte ich schon deswegen für unwahrscheinlich, weil dann tagsüber auch das Einschalten des Abblendlichts logischerweise verboten sein müßte. Aber wer weiß, auf welchen Unsinn unsere Gesetzgeber so verfallen...

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.