Bmw4ever:
Wenn ich das mit nem Kabel und Schalter machen würde wäre es erst recht illegal, bauliche Veränderung an der Lichtanlage...
Soweit ich weiß ist es rechtlich eine Grauzone wenn es Fahrzeugtechnisch vorgesehen ist, weil der Blinker beim blinken vollständig an und aus geht. Was wirklich illegal und nicht zulässig ist ist wenn der Blinker nur dunkel / hell schalten würde beim blinken...hat mir zumindest mal ein Kollege von der Staatsanwaltschaft München erklärt...
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