300 Euro finde ich auch hochgefasst, mit dem Gutachten ist das doch nur ne §19 Abnahme, kommt aber immer auf den Prüfer an was der einem abknöpfen will
2. Zur Anbauüberprüfung duch den aaS/aP:- Die Angaben der Einbauanleitung sind genau zu beachten. Die Freigängigkeit (Spurstangen, Räder) zu den Bremsenteilen muss gewährleistet sein. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bremsaggregate ist dabei nicht zulässig. Die Umrüstung ist nicht möglich mit serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen die klei- ner sind als 18“ und diese sind in den Fahrzeugpapieren zu streichen.- Die Wirkung der Feststellbremse ist zu prüfen.
Dort steht sogar was der Prüfer zu tun hat, in meinen Augen reicht da der Bremsenprüfstand und vielleicht ne kurze Fahrt über den Hof.