Sinn des Umbaus:
Wer sich ein US F30 / F31 importiert und diesen in D zulassen möchte, kommt um gelb leuchtende Blinker nicht umher. Das Mähr von eingetragenen rot leuchtenden Blinkern bei Fahrzeugen nach Bj. 1971 kann man getrost Ad acta legen. Ferner ist der Umbau auch für Leute interessant, welche die gelben Blinkergläser gegen rote des US Äquivalent aus optischen Gründen tauschen möchten.
Benötigtes Material:
Es werden lediglich die äußeren Leuchteneinheiten L+R, in welchen sich die Blinker (und das Bremslicht) befinden, benötigt. Des Weiteren müssen die Glühbirnen der Blinker gegen gelb leuchtende LED’s getauscht werden, nur diese leuchten durch das komplett rote Kunststoff auch gelb. Gelbe Glühbirnen leuchten mit einer anderen Wellenlänge, das gelbe Licht wird durch die roten Gläser absorbiert – sie leuchten trotzdem rot. Wer sich der Farbenlehre bedienen möchte sei gewarnt, grüne Glühbirnen leuchten bräunlich durch. Mit grünen LED’s könnte es funktionieren, jedoch abhängig von der Wellenlänge – von mir auch so nicht weiter getestet.
Umbau:
Kofferraum öffnen, mittels Schlitzschraubendrehe die Kunststoffschraube der Abdeckung welche zwischen Rückleuchte und Dichtung sitzt, entfernen. Abdeckung nach oben hin abziehen. Mittels Steckschlüssel Gr. 10 die beiden Schrauben entfernen, Rücklicht nach hinten abziehen. Stecker abziehen. Lampenträger demontieren (lediglich geklippt). Leuchtmittel wechseln.
Prüfzeichen:
Auf den äußeren Leuchten befinden sich keine Prüfzeichen, sowohl EU als auch US. Diese befinden sich auf dem inneren Teil der jeweiligen Rückleuchteneinheit, verweisen mittels Pfeil und E-Prüfzeichen auf die äußere Hälfte.
Welche LED:
Hier sollte auf eine ausreichende Stärke geachtet werden, da eine 21W Glühbirne ersetzt wird. Ferner sollte ein eingebauter Widerstand vor Fehlermeldungen und Flackern durch Kaltlichtüberwachung bedacht werden. Das auf dem Lichtbild verwendete Leuchtmittel ist mit 44 SMD LEDs bestückt. Weisse LEDs verursachen bei roten Rückleuchten einen pinkfarbenen Schein, wer rote leuchtende Blinker wünscht, sollte rote LEDs verwenden.
Disclaimer:
Ohne Eintragung nicht im Geltungsbereich der StVO / STVZO zulässig. Stichwort „Etwa Wirkung“.
Vergleich LED und Glühbirne:
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