Sprich, muss auch neu abgenommen werden?
Haben die Teile nicht alle ein Gutachten dabei, reicht das nicht?
Alles rund um TIEFERLEGUNGEN
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Verwechsel mal ein Gutachten nicht mit einer ABE und auch da müssen alle Anforderungen der ABE erfüllt sein.
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Dachte ja, von H&R und Schnitzer wäre das gleich die ABE. Ist es nicht?
Etwas ärgerlich, bei Matthes hatten sie mir erzählt, ich brauche nichts weiter machen, wäre alles komplett mit drin.
Bin dann nur stutzig geworden, weil im Gutachten nix steht.Ich brauche echt noch eine Einzelabnahme?
Geht mir das auf den Sack... Hab nämlich gerade den Brief angefordert für die Eintragung.
Dann würde ich jetzt doch nicht eintragen lassen, sondern erst mal warten, bis Winterräder drauf sind... Oder sollte man das besser gleich machen?
Der Zulassungsdienst meinte, bis zu einem Jahr könnte man locker Gutachten eintragen lassen... -
Von einer Einzelabnahme war nie die Rede. Die Schnitzer Federn haben eine ABE?
Die ABE der H&R gilt nur bei Serienfelgen wenn sonst keine Änderungen am Fahrwerk erfolgt sind - wurde aber hier im Thread schon mehrfach genannt. -
Ach so, muss nur eingetragen werden?
Aber wie geht das dann?
Muss ich dann trotzdem noch mal zur DEKRA?Weil, wenn ich einfach den Stapel mit Gutachten einreiche, da wird doch die Zulassungsstelle niemals durchblicken?
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Oh man....
Gutachten nehmen, zur Prüfstelle fahren und abnehmen lassen.
Was willst eigentlich mit dem Brief? Muss nur in den Schein eingetragen werden je nach Abnahme, aber das kann der Prüfer sagen. -
Dann frage ich mich aber ernsthaft, warum dieser TROTTEL das dann nicht gleich mit gemacht und ins Gutachten reingeschrieben hat.
Ich sehe es dann gar nicht ein, für das Gutachten zu bezahlen.
Mit Matthes war ja abgesprochen, dass ich auch die Winterräder dann fahren darf.
Also hat der DEKRA-Mensch ja offensichtlich seine Arbeit nicht richtig gemacht.Das mit dem Brief meinte der Zulassungsdienst: dass die Behörde technische Änderungen gar nicht einträgt, wenn kein Brief vorliegt.
Wobei, die Räder wurden jetzt auch ohne Brief eingetragen.
Da meinte der Zulassungsdienst nur, dass das eigentlich nicht sein könne, und der sollte das ja eigentlich wissen... -
Was willst eigentlich mit dem Brief? Muss nur in den Schein eingetragen werden je nach Abnahme, aber das kann der Prüfer sagen.
Da muss ich widersprechen. Ich musste für die Eintragung in den Schein auch den Brief herschicken lassen, weil Punkt 17 auf dem Schein eine Anhängigkeit zwischen Schein und Brief darstellt, es also in beiden Dokumenten eingetragen werden muss.
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MPPSK muss auch noch mit eingetragen werden. Denke mal, mindestens die Leistungssteigerung muss doch in den Brief?
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MPPSK muss auch noch mit eingetragen werden. Denke mal, mindestens die Leistungssteigerung muss doch in den Brief?
Bei mir war es wegen dem MPPSK der Fall, ja.
Werf mal nen Blick in Deinen Fahrzeugschein. Wenn unter Punkt 17 ein "K" steht, dann muss die Änderung die in den Fahrzeugschein kommt auch in den Brief. Bei einem "A" nicht.