BMW Advanced Car Eye (für alle Modelle!!)

  • Nachdem das BMW System wohl weder vom Markt ist, gibt es irgendeinen Tip von jemand, der schon länger eine DashCam bei sich installiert hat.
    Voraussetung für mich wäre, dass das ganze so klein wie möglich ist und nicht so aussieht wie zu ein peinliches TomTom Navi, das an der Scheibe hängt.


    Ein Tip, eventuell verbunden mit einem Foto auf dem man das ganze sehen kann, wäre sehr hilfreich.

  • Habe soeben von einem Freund erfahren, dass er in seinem
    Auto eine Dashcam verbaut hat und diese sogar auf Infrarot umstellen kann.




    Das Ganze soll sogar recht klein sein, viele der Angebote von Drittanbietern
    sind relativ groß und wer will das schon.




    Ich werde mir das mal in 3 Wochen anschauen wenn ich Ihn besuche.




    Er meinte auch, er wäre vor kurzem in den USA gewesen und hat dort ein Auto
    gesehen da war die Dashcam werksseitig in den Innenspiegel integriert.




    Genau so etwas würde ich mir von BMW auch wünschen, dann bräuchte man keine
    Bastellösung sondern alles hätte Hand und Fuß.




    Wahrscheinlich warten die Hersteller hier ab, bis es eine klare Rechtsprechung
    dazu gibt und Rechtssicherheit besteht. Einen Markt dafür gibt es, ich kenne
    sehr viele Leute, die sich das sofort kaufen/nachrüsten/bestellen würden, wenn
    es etwas Vernünftiges vom Hersteller gibt.

  • Ich finde die Dashcams eigentlich ganz cool. Allerdings wie schon paar Beiträge zuvor erwähnt, ist es in D verboten, da Datenschutz.


    Ich kann euch versichern, dass selbst bei der Polizei keine Kamera in den Fahrzeugen verbaut ist aufgrund von Datenschutz! Allerdings gibt es da natürlich Ausnahmen wie zB die Autobahnpolizei. Die dürfen jedoch erst aufnehmen, wenn Ihnen ein Verkehrssünder aufkreuzt. Dies ist zumal mit einem Datenschutzbeauftragten geregelt worden.


    Ein Beispiel was ich vor einiger Zeit mitbekommen habe.


    Person hatte Überwachungskamera auf seinem Grundstück installiert. Einbrecher bricht ein. Kamera nimmt auf. Aufnahmen wurden zur Beweissicherung hinzugezogen und akzeptiert. Einbrecher klagt mit Anwalt wegen Datenschutz. Ratet mal ob er Einbrecher Recht bekommen hatte oder nicht.


    Ja er hatte Recht bekommen!! Unglaublich. Grund war: Hauseigentümer hatte dies mit einem Datenschutzbeauftragten nicht vereinbart. Klingt lächerlich, ist jedoch tatsächlich geschehen.

  • Ich kann euch versichern, dass selbst bei der Polizei keine Kamera in den Fahrzeugen verbaut ist aufgrund von Datenschutz! Allerdings gibt es da natürlich Ausnahmen wie zB die Autobahnpolizei. Die dürfen jedoch erst aufnehmen, wenn Ihnen ein Verkehrssünder aufkreuzt. Dies ist zumal mit einem Datenschutzbeauftragten geregelt worden.


    Woher hast Du denn diese Weisheit und aus welchem Bundesland kommst Du??


    1. Bei der Polizei NRW ist in jedem colorierten Streifenwagen der Stadtbehörden eine Frontkamera verbaut. Die Autobahnpolizei hat bei den neueren Fahrzeugen zusätzlich sogar hinten eine. :D


    2. Aufnahmen auf der BAB (Du meinst wahrscheinlich das ProVIDA Verfahren) sind als Beweismittel gegen Verkehrssünder zugelassen und werden z.T. schon weit vor dem letztendlichen Tatvorwurf
    gestartet. Stichwort: Tataufbau & -begehung. Wenn der Verkehrssünder als solcher bezeichnet wird, hat er ja meist schon was begangen. Wozu dann das Video?? Ist doch eh schon alles vorbei!!


    Also ich würd mich erstmal schlau machen hinsichtlich der Ausstattung bei der Polizei und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes & der Länder!!


    Und was den Einbrecher angeht: wenn die Story so stimmt, könnte er höchstens Recht bekommen haben (und da habe ich massive Zweifel!!!!!), weil der Grundstückseigentümer keine ausreichende
    Beschilderung mit Hinweis auf Videoüberwachung aufgestellt hat. Ansonsten werden z.B. Bilder von Tätern, die durch eine Kamera im oder am Haus angebracht ist,
    sogar von der Polizei & Staatsanwaltschaft als Fahndungsfotos genutzt. :thumbup:
    An öffenliche Gebäuden z.B. ist der Hinweis auf Videoüberwachung vorgeschrieben.


    Gruß


    Klaus

    ***K9 - takes a bite out of crime***

    Einmal editiert, zuletzt von Kowalsky ()



  • Komme aus Bayern kann dir zu 100% sagen, dass die Polizei (Stadtpolizei) keine Kameras haben.


    Bezüglich des ProVIDA : Ja das meinte ich auch, so wie von dir geschildert. Natürlich macht es keinen Sinn erst aufzunehmen, wenn die Ordnungswidrigkeit oder Straftat schon begangen wurde.


    Ich weiß das in anderen Bundesländern die Beamten teilweise eine Kamera am Mann haben. Ist jedoch in Bayern nicht so. Schade eigentlich. So würden einige Straftaten (wie zB Widerstände) beweissicher sein.

  • Also zum Thema Überwachung durch
    Kamera auf dem eigenen Grundstück gibt es ein Urteil des BGH.



    Die
    Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück ist nicht
    rechtswidrig,



    • wenn objektiv feststeht, dass
      dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden,
    • wenn eine solche Erfassung nur
      durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage
      möglich ist und
    • wenn auch sonst Rechte Dritter
      nicht beeinträchtigt werden.




    Ich habe in
    meinem BWL Studium 4 Semester Recht gehabt und wenn ich mich nicht täusche,
    sind die Rechte des Dritten (also des Einbrechers) nicht beeinträchtigt, denn
    bereits mit Betreten des Grundstücks wurde eine Straftat begangen (Hausfriedensbruch)
    und danach kommt die nächste Straftat (der Einbruch).





    Ansonsten
    würden wir unser Rechtssystem selbst aushebeln, denn dann würde jeder
    Bankräuber gegen die Kameraaufnahmen der Bank klagen, auf denen er zu erkennen
    ist. Ich bin mir sicher, dass so eine Klage keinen Erfolg hätte.


  • Wenn du das so sagst dann glaube ich dir das. Da du vom Fach bist ;) ich habe diese Story NUR gehört. Selber gelesen oder sonstiges habe ich es nicht. Muss ehrlich sagen das es mich auch nicht sonderlich interessiert hat, da ich es nicht nachvollziehen konnte, dass sowas geduldet wird.


    Das die Straftaten (Hausfriedensbruch und Wohnungseinbruchsdiebstahl) begangen wurde steht außer Frage.


    Allerdings ist es bei einer Bank ausgeschildert, dass Videoüberwachungen vorhanden sind.

  • Ich fahre ja (wenn das Wetter mal mitspielt) mit dem Motorrad. Wenn ich mit meinen Freunden eine Tour starte nehmen wir die gelegentlich mit der GoPro auf. Wie ist es dann bei sowas geregelt?! Eigentlich dürften ich dies ja dann nicht aufnehmen, da andere Personen Fahrzeuge (vor allem Kennzeichen) aufgenommen werden.

  • Ich fahre ja (wenn das Wetter mal mitspielt) mit dem Motorrad. Wenn ich mit meinen Freunden eine Tour starte nehmen wir die gelegentlich mit der GoPro auf. Wie ist es dann bei sowas geregelt?! Eigentlich dürften ich dies ja dann nicht aufnehmen, da andere Personen Fahrzeuge (vor allem Kennzeichen) aufgenommen werden.

    Ich sag mal so: wo kein Kläger, da kein Richter.


    Mal ein paar Gedankengänge:


    - Das Material wird nie veröffentlicht: Keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
    - Das Material wird unzensiert veröffentlicht: Persönlichkeitsrechte verletzt, aber gefilmte Personen müssten erst auf das Material aufmerksam werden / gemacht werden, um entsprechende Ansprüche geltend machen zu können.
    - Das Material wird zensiert veröffentlicht: die sicherste Variante, aber jetzt auch nicht die beste, da jeder das Recht am eigenen Bild hat und dir dadurch im Vorfeld eine Erlaubnis hätte erteilen müssen. Aber da die Person ja auf den Aufnahmen gar nicht (mehr) zu erkennen ist, wird es schwer zu beweisen, dass sie das auch wirklich ist.
    Ist etwas kompliziert :).


    Um es aber kurz zu machen: Wenn Du mit den GoPro-Aufnahmen kein Geld verdienst und sie nicht veröffentlichst, ists halb so wild, sonst dürfte man ja nicht einmal mehr Urlaubsvideos machen.

  • Leider wird es für einen Bürger immer schlimmer sich frei zu bewegen. Bald muss man Angst haben überhaupt noch vor die Tür zu gehen, weil man, egal was man macht, damit rechnen muss, von irgendeinem Streithansel verklagt zu werden.


    Wahrscheinlich dürfen wir bald im Urlaub keine Bilder mehr machen, wenn irgendeine andere Person im Hintergrund zu sehen. Ist ja bei dem leeren Stränden und bei den ganzen Sehenswürdigkeiten kein Problem;) Da ist ja nie jemand;-)