Selbst wenn hätte er keine bekommen.
Er hat ja geboten als der Zusatz schon drin stand.
Selbst wenn hätte er keine bekommen.
Er hat ja geboten als der Zusatz schon drin stand.
Also dieser satz bedeutet für mich daß das teil in jeden F30 320d 2012 laufen soll
"da
esschon auf ein Fahrzeug ( F30 320d 2012 ) Kodiert ist
Fahrzeugspezifisch ist es nicht möglich bei BMW es auf ein anderes
Fahrzeug zu Kodieren"
Oder verstehe was falsch? Wie sieht Ihr das?
Sehr dünnes Eis meiner Meinung nach.
Es steht ja zumindest dabei dass man sich vorher erkundigen soll. Das hast du nicht getan.
Aber das du Rechtschutz hast, spricht ja nichts dagegen die Sache durchzuziehen.
Mach ihm Feuer unterm Arsch.
Meiner Meinung nach wusste er genau was er da verkauft.
Selbst die Rücknahme eines Gebotes ist nur mit einer außerordentlichen Änderung der Artikelbeschreibung zu rechtfertigen, laut AGB. Dies wäre zwar der Fall, aber er hat ja danach geboten. Darum gibt es auch die Sperrfrist für solche Änderungen um nicht 5 Minuten vor Ende so etwas zu ergänzen. Und deutlich stand es auch drin... Ich hätte als Verkäufer die Auktion neu gestartet.
Die große frage ist wurde das Geld schon bezahlt ?
So wie ich den Eingangspost lese hat er schon bezahlt und den Artikel erhalten.
Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
Bei allem Verständnis für den Ärger des Käufers: Vor Abgabe eines Gebots prüft man doch eigentlich den Artikel? Es ist allgemein bekannt, das man eine gewisse Zeit lang die Beschreibung ändern kann und somit auch Eigenschaften des Artikels ändern oder genauer beschreiben kann. Genauso fragt man doch eigentlich nach, was mit der Formulierung "für ein anderes Fahrzeug" gemeint ist. Sie zu seinem Gunsten zu interpretieren wird kein Richter als "normal" akzeptieren.
Wie gesagt, ich verstehe den Ärger. Wäre ich der Verkäufer würde ich irgendwelchen Klagen sehr gelassen entgegensehen.
Grüße
Sven
Um all zu viel Stress zu vermeiden würde ich das Set wieder mit dem gleichen Hinweis in ebay einsetzen. Es wird sicherlich trotzdem ein Käufer finden, evtl. ein Tuner, der sich dem Thema KFO annehmen will und ein Motorsteuergerät sucht.
Die Differenz aus Erlös und Kosten dann einfach als Lehrgeld abhaken. Da die Sachlage bei dir nicht 100%ig zu deinen Gunsten erscheint würde ich mir den Weg zum Anwalt sparen und es so machen wie ich es gerade geschrieben habe. Das schont die Nerven.
habe ich das richtig verstanden wenn ich ppk verbaut habe, und einen ladeluftkühler und eine andere downpipe verbaue kann ich das Steuergerät nicht dafür anpassen oder doch? kann die Bmw Werkstatt das den umcodieren?
Umcodieren? Du meinst eine Kennfeldanpassung für entfallenen Kat und neuen LLK? BMW kann nicht mal einfachste Sachen codieren und dann denkst du sowas geht?