Racechip Aktionspreisnachlass und mit Garantie

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    Ich sage nur, das so eine Eintragung, die ganz offensichtlich nicht sauber erfolgt ist, im Zweifel keinen wert hat.
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    Zu meinen besten GTI-Zeiten, also Ende der 80iger, hatte ich einen Fzg-Schein mit angetackertem Beiblatt, da die ganzen Sondereintragungen garnicht auf das bisschen Papier paßten. Darauf waren Sachen eingetragen für die gab es gar keine Papiere.
    Da geht man dann zu einer TÜV-Prüfstelle und läßt den Herrn Inscheniör mal machen.
    An der Rechtmäßigkeit dieser Eintragungen hat nie jemand den leisesten Zweifel geäußert!


    Ok, ich würde solche Eintragungen nun nicht gerade bei irgendeiner Hinterhofklitsche mit angereisten Prüfer aus "Sankt Irgendwo" machen.


    Die bei der Prüfstelle erbrachte PrüfDIENSTleistung ist für den Kunden maßgeblich. Der Prüfer hat auch zu beurteilen ob die vorgelegten Dokumente legal sind. Im Zweifel wird er sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
    Habe ich auch schon erlebt. Beim MX-5 einen ESD drunter geschraubt und mit ABE zum TÜV. Der Prüfer stellt fest das die Papiere für meinen Motor unvollständig bzw. nicht zutreffend sind. Nach Rücksprache mit dem Hersteller hat er entschieden das eine Geräuschmessung erforderlich ist. Gesagt getan..., das Ding irre laut... alle umstehenden und ich dachten "ok das wars :( "... aber nix da! Das Meßgerät zeigte einen korrekten Wert an, und fertig war die Abnahme :rolleyes: . Soviel auch mal zu subjektiven Eindrücken (hier Lautstärke).


    Wenn ich eine ordentliche Eintragung per TÜV-Abnahme (Prüfstelle) bekomme, dann ist das für mich die Bibel. Da gibt es überhauptnix dran zu rütteln.


    Grüße,
    Volker

  • Wenn ich eine ordentliche Eintragung per TÜV-Abnahme (Prüfstelle) bekomme, dann ist das für mich die Bibel. Da gibt es überhauptnix dran zu rütteln.



    ... das sehe ich mal ganz genau so, habe persönlich auch schon die Erfahrung gemacht, das eine TÜV-Eintragung (Einzelabnahme, nicht ganz billig) einer Box von Racechip kein Problem dargestellt hat.
    Es gibt hier eine Person die immer alles besser weiß und viele andere so darstellt als ob Sie keine Ahnung haben, meine Meinung!!!

  • Nur ein schnell gegoogeltes Beispiel dafür, das dein Fazit leider falsch ist:
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    Sorry, aber "schnell googeln" reicht eben nicht immer aus.
    In dem Artikel wird von Empfehlungen des VDAT gesprochen.


    Meine Fazit bezieht sich darauf, daß ich als Kunde der Prüfinstitution mit dem Wunsch einer Sonderabnahme vorstellig werde und die Prüfinstitution Kraft ihres Auftrages und Legitimation zu entscheiden hat welche Unterlagen, Auflagen, Umbauten, etc. erforderlich sind um diese Sonderabnahme durchzuführen. Sie kann diese Sonderabnahme verweigern wenn die von ihr geforderten Bedingungen nicht erfüllt sind oder erfüllt werden können.
    Dies ist die viel diskutierte Prüfung mit/ohne Abnahme.
    Wird die Abnahme erteilt bin ich als Fzg-Halter rechtlich auf der sicheren Seite.


    ich spreche bei diesem Sachverhalt natürlich nicht von Gestalten die vorsätzliche Täuschung, Urkundenfäschung, etc. betreiben.


    Grüße,
    Volker

  • Wenn der TÜV Prüfer das Teil einträgt, DANN ist der TÜV Prüfer voll haftbar!


    Der Endkunde ist in diesem Moment raus aus der Haftung!
    Das heisst man hat nichts zu befürchten.


    Das Auto wird aber trotzdem erstmal stillgelegt werden und man muss es in original Zustand versetzen lassen und danach wieder vom TÜV abnehmen lassen.
    Das Geld dafür kann man sich hinterher wieder beim TÜV holen, aber das macht sicher keinen Spaß.

  • Es geht ja auch nicht darum das ich mir ein gefälschtes Dokument erstelle und damit zum TÜV Renne, ich habe Unterlagen von einer in Deutschland ansässigen Firma an den TÜVér gegeben und das Teil eingetragen bekommen. Schon ist die Sache für mich gegessen,
    alles was mit Dokumentenfälschung zu tun hat ist selbstverständlich nicht Legal ;)

  • Ich habe nichts von Fälschen gesagt.


    Ich sage nur dass der TÜV Prüfer persönlich haftbar ist für alles das er einträgt.
    D.h. Eine Eintragung befreit den Besitzer von der Verantwortung.


    Als Endverbraucher musst du ja davon ausgehen dass der TÜV weiss was er tut.
    Das ist ja schließlich sein Job.

  • zauni
    Hast du ein Problem mit mir? Dann sprich mit mir. Alles andere ist feige.


    Es geht nicht um die Haftbarkeit sondern um die Gültigkeit von TÜV-Eintragungen. Und das ist eben nicht so schwarz/weiss wie beschrieben. Fakt ist: Ohne Abgasgutachten keine Eintragung. Die Frage, wie ohne dieses Gutachten die Eintragung zustande kommen kann dürfte erlaubt sein ohne das Zauni gleich anfängt zu weinen, oder?


    Grüße
    Sven

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  • Die Frage wie die Eintragung ohne Gutachten zustande kommt wird höchstens den TUV Prüfer zum weinen bringen.
    Denn der haftet für seine Eintragungen.


    Der Endkunde ist nur dann zu belangen wenn er nachweislich an dem zustande kommen einer solchen Eintragung mitgewirkt hat (Zum Beispiel durch fälschen von Gutachten).


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