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Ich sage nur, das so eine Eintragung, die ganz offensichtlich nicht sauber erfolgt ist, im Zweifel keinen wert hat.
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Zu meinen besten GTI-Zeiten, also Ende der 80iger, hatte ich einen Fzg-Schein mit angetackertem Beiblatt, da die ganzen Sondereintragungen garnicht auf das bisschen Papier paßten. Darauf waren Sachen eingetragen für die gab es gar keine Papiere.
Da geht man dann zu einer TÜV-Prüfstelle und läßt den Herrn Inscheniör mal machen.
An der Rechtmäßigkeit dieser Eintragungen hat nie jemand den leisesten Zweifel geäußert!
Ok, ich würde solche Eintragungen nun nicht gerade bei irgendeiner Hinterhofklitsche mit angereisten Prüfer aus "Sankt Irgendwo" machen.
Die bei der Prüfstelle erbrachte PrüfDIENSTleistung ist für den Kunden maßgeblich. Der Prüfer hat auch zu beurteilen ob die vorgelegten Dokumente legal sind. Im Zweifel wird er sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
Habe ich auch schon erlebt. Beim MX-5 einen ESD drunter geschraubt und mit ABE zum TÜV. Der Prüfer stellt fest das die Papiere für meinen Motor unvollständig bzw. nicht zutreffend sind. Nach Rücksprache mit dem Hersteller hat er entschieden das eine Geräuschmessung erforderlich ist. Gesagt getan..., das Ding irre laut... alle umstehenden und ich dachten "ok das wars "... aber nix da! Das Meßgerät zeigte einen korrekten Wert an, und fertig war die Abnahme . Soviel auch mal zu subjektiven Eindrücken (hier Lautstärke).
Wenn ich eine ordentliche Eintragung per TÜV-Abnahme (Prüfstelle) bekomme, dann ist das für mich die Bibel. Da gibt es überhauptnix dran zu rütteln.
Grüße,
Volker