Habe gerade mit einer Prüfingenieurin vom TÜV gesprochen. Die originale BMW AHK ist Teil der Typgenehmigung.
Sofern die Achslasten aller Einzelteile (Fahrwerk, Felgen, ...) laut Gutachten alle ausreichend sind und der Anhängerbetrieb nicht explizit untersagt ist, dann sollte das eintragungsfrei möglich sein.
Man muss nur drauf achten, dass der Kugelkopf der AHK im Betreib mind. 35cm über dem Boden ist. Und abhängig vom Anhänger darf die Kombination auch nicht zu schräg werden, selbst wenn man über den 35cm liegt. Gibt halt solche und solche Anhänger
Im worst case müsste ich mein V3 also hochschrauben, aber da der Wagen nicht allzu tief ist, sollte das eigentlich noch klar gehen.
EssaH1412 Ich nehme die originale abnehmbare AHK von BMW. Den Aufpreis für die schwenkbare ist es mir nicht Wert, da ich sie nur gelegentlich brauchen werde Und das Einstecken der abnehmbaren AHK dauert jetzt auch nicht viel länger als das herausschwenken.