[KFKA] Kurze Frage - Kurze Antwort !

  • was wenns nichts gibt? meinen 335i touring handschalter ist ja quasi nicht existent am markt. Da wird dann einfach ne automatik herangezogen und ich hab pech, oder?

  • Joa wie sonst?

    Es heißt ja „ähnlich“, nicht „identisch“.

    Wie viel sollten die denn zahlen wenn’s den nicht mehr gibt? Neupreis?

    So ist das halt mit Fahrzeugen die nicht mehr gebaut werden. Und auch wenn man es nicht gerne wahrhaben möchte, der F3X ist halt nicht wirklich ein Liebhaberfahrzeug.


    Deshalb hat mein E36 nach den Umbauten ein Wertgutachten gekriegt um im Falle wenigstens den reinen Materialwert wieder reinzukriegen.

  • Was der Markt halt her gibt…

    Ok, dann verstehe ich das so, dass er (Gutachter) sich das Günstigste rauspickt (unter Umständen), und man zahlt wieder den Aufpreis wenn man sich was vom Händler holt. Es gibt z.B. immer diese Diskussionen, dass eine grundsätzliche Absicherung gegen Diebstahl nicht notwendig sei da der Karren versichert ist. Ich denke, nachdem die Versicherung zahlt, der mehrfach 4-stellige Schaden wird so oder so drin sein. ;)

  • Bzgl. der Leistungserbringung bei Versicherern kann man sich zu 90% (restlichen 10% sind Haftpflicht mit Zeitwert) folgendes merken:

    "Gleiche Art & Güt"


    Sollte also ein 330i mit Schiebedach, Lenkradheizung, M-Paket etc. geklaut werden, sucht der Gutachter nach einem Fahrzeug

    das MÖGLICHST genau so aussieht und ausgestattet ist. Dieser Preis ist dann die Basis für die Erstattung.


    Gleiches gilt z.B. für einen Überspannungsschaden an einem TV.

    Wenn es mir bei einem Gewitter einen 10 Jahre alten 45 Zoll-TV zusammenlegt, der damals 1.000 € gekostet hat

    bekommt man streng genommen nicht den neuen 55 Zoll TV für 1.000 € weil der heutzutage das gleiche kostet,

    sondern nur einen 45 Zoll gleicher Art & Güte.

    Andernfalls wäre das eine Wertverbesserung und die ist NIE versichert.

  • Sollte also ein 330i mit Schiebedach, Lenkradheizung, M-Paket etc. geklaut werden, sucht der Gutachter nach einem Fahrzeug

    das MÖGLICHST genau so aussieht und ausgestattet ist. Dieser Preis ist dann die Basis für die Erstattung.

    Das ist mir schon klar, nur wird dabei, nicht zwischen Privat- und Händlerangeboten unterschieden? Zwischen Privatangeboten und Händlerpreisen können beträchtliche Unterschiede sein. Ein Händler muss Gewährleistung erbringen, und das ist halt im Preis drin, hingegen private Angebote keine Gewährleistung haben, und der Karren kann schon runtergerockt sein.