Wenn die Räder schon im Fahrzeugschein eingetragen sind, musst du die Zettel eigentlich nicht nochmal mitnehmen.
Für die Eintragung vom MPPSK unbedingt auch den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen.
Wenn die Räder schon im Fahrzeugschein eingetragen sind, musst du die Zettel eigentlich nicht nochmal mitnehmen.
Für die Eintragung vom MPPSK unbedingt auch den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen.
Wenn die Räder schon im Fahrzeugschein eingetragen sind, musst du die Zettel eigentlich nicht nochmal mitnehmen.
Für die Eintragung vom MPPSK unbedingt auch den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen.
Danke dir 💪🏽👍🏽.
Zu mir hat man mal gesagt, der Fahrzeugbrief muss nur einmal beim ersten mal mitgebracht werden, weil dann ein Buchstabe abgeändert wird damit man sieht es wurde am Fahrzeug was geändert. Danach nichtmehr. Wenn man eine Mehrleistung eintragen möchte kann das allerdings nicht zählen.
Ich habe überhaupt keine Unterlagen vom MPPSK. Wo bekomme ich die her?
Eingetragen ist es (Vorbesitzer bzw. Bmw).
Bei mir sind die M437 im Fahrzeugschein Eingetragen, das Gutachten hab ich zuhause liegen.
Normal gibts von der Zulassungsstelle doch nur eine Kopie des Gutachtens zurück, die ist zur Dokumentation nett und ggf. für einen Prüfer hilfreich um es nochmal nachzulesen, aber in Sachen Zulassung formal eigentlich nicht mehr gültig. (müsstest dir im Fall der Fälle bei der Prüfstelle ein neues Original ausstellen lassen)
Insofern reicht, wie schon geschrieben wurde, das/die neue(n) Gutachten, was schon drinsteht muss nicht doppelt nachgewiesen werden.
dreini1985 vom Vorbesitzer.
nexo was? Ich habe immer die Originale zurückbekommen. Das höre ich zum ersten Mal.
Erste Seite habe ich grundsätzlich nur als Kopien von allen (20 oder so) Eintragungen, die hier so archiviert sind. Gestempeltes Original hat immer die Zulassungsstelle einbehalten. Von zwei unterschiedlichen Zulassungsstellen in NRW. Will nicht ausschließen, dass das unterschiedlich gehandhabt wird, aber ich kenne es nur so.
Habe aber auch noch nie eins davon ein zweites Mal gebraucht, befriedigt bloß den inneren Zwang nach Vollständigkeit der Unterlagen Und eine Kopie kann man auch problemlos digital archivieren, insofern bin ich damit dann auch vollkommen zufrieden.
Also bei uns machen sie auf der Zulassungsstelle Kopien von der Abnahme aber nicht vom Teilegutachten oder so.
Auch wollten die keinen Brief wegen der Leistungssteigerung.
Schon spannend. Ich habe vor kurzem beim Eintragen vom MPPSK neuen Brief&Schein bekommen.
Ich würde auch ungerne mit den 326PS im Schein angehalten werden 😉.
Das Abnahme-Gutachten konnte ich auch wieder im Original mitnehmen.
Das man einen neuen abgeänderten Schein bekommt streitet auch keiner ab. Es geht primär um den Brief.