[KFKA] Kurze Frage - Kurze Antwort !

  • Ja, aber wie auch geschrieben steht weil der 340 und 440 nicht als M gelistet sind. Ein B58 ist aber ein B58 (ausgenommen jetzt mal die TU's). Bei Leebmann steht auch das ich für meinen Wagen kein Serviceheft bestellen kann, trotzdem hab ich eins bekommen bei BMW. :/

  • Ja, aber wie auch geschrieben steht weil der 340 und 440 nicht als M gelistet sind. Ein B58 ist aber ein B58 (ausgenommen jetzt mal die TU's). Bei Leebmann steht auch das ich für meinen Wagen kein Serviceheft bestellen kann, trotzdem hab ich eins bekommen bei BMW. :/

    schon klar, deshalb kann er ja nachfragen :).

    Manchmal gibt's ja auch unterschiedliche Teilenummern und trotzdem passts.

    Ohne Erfahrung kann man halt nicht sagen ob bei der Abdeckung für den 140 vielleicht doch ein Schlauch ne andere Abbiegung nimmt :)

  • Hey Leute,
    bin auf etwas ganz cooles (zumindest meiner Meinung nach ;) ) aufmerksam geworden:
    Carbon Diffusor mit Bremslicht
    Denkt ihr man hat damit eine Chance bei einer Einzelabnahme? Anscheinend gibt es nicht mal ein Materialgutachten und die Lampe hat sowie ich das jetzt gesehen habe auch keine E-Nummer. Wie schätzt ihr das ein, will mich nicht beim Prüfer blamieren...


    * Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.

  • Hey Leute,
    bin auf etwas ganz cooles (zumindest meiner Meinung nach ;) ) aufmerksam geworden:
    Carbon Diffusor mit Bremslicht
    Denkt ihr man hat damit eine Chance bei einer Einzelabnahme? Anscheinend gibt es nicht mal ein Materialgutachten und die Lampe hat sowie ich das jetzt gesehen habe auch keine E-Nummer. Wie schätzt ihr das ein, will mich nicht beim Prüfer blamieren...

    Mag auf dem Track interessant sein. Im Bereich der StVZO nicht sinnvoll und sehr, sehr, sehr wahrscheinlich nicht ansatzweise zulassungsfähig. Der Sinn eines dritten Bremslichts ist der, dass der nachfolgende Verkehr sehen kann, wenn der Wagen VOR Deinem Vordermann bremst. Daher sind die auch immer so angebracht, dass man sie durch die Heck- und Frontscheibe des Vordermann sehen kann. Das Bremslicht da unten erfüllt den Zweck kaum.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein viertes Bremslicht in D zulässig ist, so dass Du das reguläre dritte Bremslicht deaktivieren müsstest. Und dann wäre der Sinn und Zweck des "neuen" dritten Bremslichts aufgrund der niedrigen Position hinfällig.


    Also dürfte das im Zusammenspiel mit dem fehlenden Materialgutachten und der nicht vorhandenen E-Nummer ausschließlich zur Erheiterung des TÜV Prüfers dienen...


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  • Na, dann mal hinters Auto und den Zollstock raus denn zu allem Übel muss das auch noch passen:


    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.

  • Die StVZO ist aber auch wirklich ein Spielverderber... Naja mal Spaß beiseite: hab mir eigentlich schon gedacht, dass das nichts werden kann, es spricht eigentlich so ziemlich alles gegen Legalität. Der Gedanke an das Teil ist schon sehr verlockend, ich will allerdings auch nicht unbedingt, dass meine Betriebserlaubnis erlischt.