Das habe ich soweit verstanden... Es geht darum, ob ich den Wert des Autos in etwa richtig angegeben habe, damit die Situation eintreten kann, um den Restwert ausbezahlt zu bekommen... Reparaturkostenannahme liegt bei ca. 15000 Euro.
Ja, wenn der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro hat und die Reparaturkosten 15.000 Euro betragen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ergo kannst Du auch 12.000 Euro abzüglich des Schrottwertes ausbezahlt bekommen oder aber den Wagen für 15.000 Euro reparieren lassen.